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Senior-Geschäftsführer: So planen SIE Ihren Ausstieg „flexibel”

Es liegt im Trend der Zeit, dass sich Seni­or-Geschäfts­füh­rer heut­zu­ta­ge ger­ne schon etwas frü­her aus dem Geschäft zurück­zie­hen wol­len. Stich­wor­te: Lebens­qua­li­tät und Work-Life-Balan­ce. Gut, wenn das Finanz­amt da mit­macht. Z. B. indem eine stu­fen­wei­se Redu­zie­rung der Arbeits­zeit des Seni­ors mit Lohn­ver­zicht nicht mit einer Aberken­nung der Steu­er­vor­tei­le der Pen­si­ons­zu­sa­ge bestraft wird (vgl. dazu Nr. 17/2015). Das Kom­pli­ment für eine zeit­be­zo­ge­ne Anschau­ung in Sachen Steu­er­recht geht in die­sem Fall an das Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg (Urteil vom 2.12.2014, 6 K 6045/12). …Was aber, wenn Sie als Seni­or län­ger arbei­ten wol­len oder müs­sen? Nach aktu­el­ler Auf­fas­sung des Finanz­ge­richts Köln müs­sen Sie dann Zah­lun­gen aus der bereits ver­dien­ten Pen­si­ons­zu­sa­ge zusätz­lich ver­steu­ern, wenn Sie sich für die Wei­ter­be­schäf­ti­gung nach dem ver­ein­bar­ten Pen­si­ons­al­ter noch ein klei­nes Zusatz­ge­halt gön­nen (vgl. dazu Sei­te 2, Urteil vom 26.3.2015, 10 K 1949/12). Prak­tisch heißt das: Wenn Sie län­ger arbei­ten wol­len, müs­sen Sie dafür Straf-Steu­er zah­len. Kein Anreiz, sich für das Gemein­wohl einzubringen.

Als Geschäfts­füh­rer, der das Ende sei­ner akti­ven Lauf­bahn fle­xi­bel gestal­ten will, hilft Ihnen das nicht wei­ter. Auch nicht, wenn gegen die­se Rechts­auf­fas­sung Revi­si­on zuge­las­sen ist. Bis das ent­schei­den ist, wer­den noch vie­le akti­ve Geschäfts­füh­rer mit der Unsi­cher­heit leben müs­sen, dass die oben ange­spro­che­ne und von der Gesell­schaft gefor­der­ten Fle­xi­bi­li­tät nicht nur nicht belohnt, son­dern im Fal­le des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers sogar bestraft wird. Als Seni­or-Geschäfts­füh­rer, der län­ger arbei­ten will, soll­ten Sie also Ihr Aus­schei­dens-Modell vom Steu­er­be­ra­ter genau prü­fen las­sen. Weni­ger Steu­er­ri­si­ko gehen Sie ein, wenn Sie für die GmbH als Bera­ter (Bera­ter-Modell) tätig blei­ben, nicht aber als Geschäfts­füh­rer mit Anstel­lungs­ver­trag, auch nicht zu redu­zier­ten Bezü­gen. Über den Aus­gang des wich­ti­gen Ver­fah­rens vor dem Bun­des­fi­nanz­hof hal­te ich Sie auf dem Laufenden.

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