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Volkelt-Briefe

Risiko-Management: Wie SIE Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II)

In wel­chem Umfang und auf wel­chen gesetz­li­chen Grund­la­gen Sie für betrieb­li­che Risi­ken haf­ten, haben wir in Nr. 9/2018 auf­ge­zeigt. Lesen Sie heu­te, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem – auch geeig­net für klei­ne­re Unter­neh­men – stu­fen­wei­se ein­füh­ren. Stu­fe 2: Sys­te­ma­ti­sches Beob­ach­ten von Risi­ken. Arbeitsschema:…

Wer ist zuständig Ziel Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­be
Geschäfts­füh­rung

Abtei­lungs­lei­tung

Presse/Öffentlichkeitsarbeit

Alle Mit­ar­bei­ter

Beob­ach­ten von Risiken Aus­wer­tung inter­ner und exter­ner Daten und Informationen

Pro­jekt­grup­pe zur Situationsbesprechung

Mit­ar­beit in exter­nen Grup­pen und Gremien

Geschäfts­füh­rung Sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung aller Erkenntnisse Regel­mä­ßi­ge Benach­rich­ti­gung der Führungskräfte

Zur Ver­fü­gung stel­len aller zur Ent­schei­dung not­wen­di­gen Informationen

So wer­den betrieb­li­che Risi­ken sys­te­ma­tisch erfasst und fort­ge­schrie­ben. Arbeits­sche­ma (Bei­spie­le):

Bereich Risi­ko Maß­nah­me zustän­dig
Pla­nung Bebau­ungs­plan für die neu geplan­te Gewerbe-Immobilie Par­al­le­le Suche nach Alter­na­tiv-Lösun­gen in Umlandgemeinden Geschäfts­füh­rung
Produktion/Entwicklung

 

Abhän­gig­keit von einem Zulie­fe­rer (Modul AT) Eigen­ent­wick­lung Pro­jekt­grup­pe                               „Soft­ware-Ent­wick­lung”
Mitarbeiter/Fachkräfte Abhän­gig­keit von weni­gen Spezialisten Ange­bot zur Betei­li­gung an der GmbH

Aus­ge­stal­tung der Arbeits­ver­trä­ge (Kün­di­gungs­fris­ten, Boni)

GmbH-Gesell­schaf­ter

Geschäfts­füh­rer Personal

 

Der Geschäfts­füh­rer ist dafür zustän­dig, dass alle Risi­ko-Berei­che jeder­zeit hand­lungs­fä­hig sind und blei­ben. Geben Sie den betrof­fe­nen Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tun­gen kon­kre­te Hand­lungs­an­wei­sun­gen und stat­ten Sie die­se mit den dazu not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen und Res­sour­cen aus. Im Ein­zel­fall bedeu­tet das:

  • Sie pas­sen die inter­nen Vor­ga­ben der Abteilungen/Projekte den not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung an (Bei­spiel: Die Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tung wird bevoll­mäch­tigt, mit neu­en Lie­fe­ran­ten in Kon­takt aufzunehmen).
  • Sie ver­an­las­sen, dass exter­ne Bera­ter in die Fach­ab­tei­lung ein­grei­fen kön­nen (Bei­spiel: Beauf­tra­gung eines Unter­neh­mens­be­ra­ters zur Erstel­lung einer Risi­ko­ana­ly­se inner­halb der Fachabteilung)
  • Sie stel­len den Abtei­lungs-/Pro­jekt­lei­tern den Sofort-Maß­nah­men­ka­ta­log für ihren jewei­li­gen Fach­be­reich zur Ver­fü­gung und stat­ten die­sen mit den zur sofor­ti­gen Umset­zung not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen und Res­sour­cen aus.
Fakt ist, dass die Bereit­schaft der Gesell­schaf­ter deut­lich gestie­gen ist, Geschäfts­füh­rer für sog. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den in die Haf­tung zu neh­men – wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über ent­spre­chen­de Ver­fah­ren (vgl. Nr. 6/2017). Fakt ist auch, dass Sie sich als Geschäfts­füh­rer gegen Füh­rungs-Feh­ler bzw. Fehl­ent­schei­dun­gen kaum absi­chern kön­nen. Unter­des­sen zah­len D & O – Ver­si­che­run­gen nur noch in jedem 4. Ver­si­che­rungs­fall – so die zuletzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len aus 2015. Sie sind gut bera­ten, dass The­ma Risi­ko­ma­nage­ment zum regel­mä­ßi­gen Berichts­the­ma in den Gre­mi­en (Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, Geschäfts­füh­rer-Run­den) zu machen und alle Beschlüs­se dazu, Anwei­sun­gen und Maß­nah­men zu dokumentieren.

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