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Volkelt-Briefe

Rentendebatte: Wie steht es eigentlich um Ihre Altersversorgung?

Die Par­tei­en haben das The­ma Alters­vor­sor­ge als Wahl­kampf­the­ma aus­ge­macht. Schon jetzt wird um die Kon­zep­te gestrit­ten. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer sind nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig und wer­den damit ihre pri­va­te Vor­sor­ge nicht oder nur wenig ver­bes­sern. Problem: …

Vie­le GmbHs erwirt­schaf­ten erst nach Jah­ren so viel Ertrag, dass eine pas­sen­de Alters­ver­sor­gung auf­ge­baut wer­den kann. Prü­fen Sie anhand unse­rer Über­sicht, ob und wie Sie Ihre Alters­ver­sor­gung noch etwas bes­ser aus­bau­en können:

  1. Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung: Geschäfts­füh­rer, die vor ihrer nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Tätig­keit als Arbeit­neh­mer bereits Ansprü­che aus der Ren­ten­ver­si­che­rung erwor­ben haben, ent­neh­men die­se dem jähr­li­chen Ren­ten­be­scheid. Erhal­ten Sie kei­nen Bescheid, soll­ten Sie einen Ren­ten­be­ra­ter ein­schal­ten. U. U. ist hier eine Auf­sto­ckung in Form einer frei­wil­li­gen Mit­glied­schaft in der DR mög­lich. Gestal­tung: GmbH-Antei­le wer­den an den Nach­fol­ger über­tra­gen, so dass der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht mehr sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist und damit zusätz­lich Ansprü­che anspa­ren kann.
  2. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge: Die nach wie vor steu­er­güns­tigs­te Form der Alters­ver­sor­gung für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist die Pen­si­ons­zu­sa­ge. Die Finanz­be­hör­den erken­nen Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen an, wenn die GmbH 5 Jah­re besteht und eini­ger­ma­ßen erfolg­reich wirt­schaf­tet. (Jün­ge­re) Geschäfts­füh­rer, die noch kei­ne Pen­si­ons­zu­sa­ge ver­ein­bart haben, soll­ten zum frü­hes­ten Zeit­punkt eine Zusa­ge zu vereinbaren.
  3. Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen: Bestehen­de Zusatz­ver­si­che­run­gen (Lebens­ver­si­che­rung, pri­va­te Ren­te) soll­ten unab­hän­gig von der zukünf­ti­gen Ent­wick­lung der Über­schuss­be­tei­li­gung gehal­ten wer­den. Eine vor­zei­ti­ge Auf­lö­sung lohnt in der Regel nicht. Alter­na­ti­ve, siche­re Anla­ge­for­men gibt es der­zeit nicht. Zu prü­fen ist, ob Sie noch zusätz­lich Steu­er begüns­ti­ge Anspar­formen wäh­len (Ries­ter). Das rich­tet sich nach dem Alter und den sons­ti­gen Vermögens­verhältnissen des jewei­li­gen Gesellschafter-Geschäftsführers.
  4. Die GmbH-Betei­li­gung als Alters­si­che­rung: Wich­tig ist, dass der Seni­or mit der rich­ti­gen Ver­trags­ge­stal­tung sei­ne Posi­ti­on absi­chert und damit z. B. sicher stellt, dass der Kauf­preis von einem poten­zi­el­len Käu­fer zuver­läs­sig und in vol­ler Höhe gezahlt wird und die Sub­stanz des Unter­neh­mens erhal­ten wird (dau­er­haf­tes Hal­ten einer Min­der­heits­be­tei­li­gung, Ver­pflich­tung zur akti­ven Mit­ar­beit) (vgl. dazu Fahr­plan: Nach­fol­ge­pla­nung in der GmbH)
  5. Die pri­va­te Immo­bi­lie: Vor dem Hin­ter­grund der unkla­ren wei­te­ren Ent­wick­lung der Finanz- und Schul­den­kri­se ist und bleibt die pri­va­te Immo­bi­lie wei­ter­hin eine gute Opti­on für die pri­va­te Vor­sor­ge. Zur­zeit stim­men alle Vor­aus­set­zun­gen für den Immo­bi­li­en­er­werb (Zins, Kon­di­tio­nen für Gewer­be­la­gen). Wer unschlüs­sig ist, soll­te die mög­li­chen Kon­di­tio­nen (EK, lau­fen­de Belas­tung) zunächst mit dem Steu­er­be­ra­ter durchrechnen.
  6. Sons­ti­ges Ver­mö­gen: Regel­mä­ßig zum Jah­res­en­de ist der rich­ti­ge Zeit­punkt, sich eine umfas­sen­den Über­blick über die tat­säch­li­che Ver­mö­gens­si­tua­ti­on zu ver­schaf­fen (Wert des Akti­en­ver­mö­gens, Wert der Ver­si­che­rungs­zu­füh­run­gen, Wert vor­han­de­ner Immo­bi­li­en, Wer­te von Sach­ver­mö­gen, Bar­mit­tel, Ansprü­che aus Dar­le­hen). Aktua­li­sie­ren Sie Ihre Vermögensübersicht.

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