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Volkelt-Briefe

Rechtsänderung: Verträge für Vorstände werden auf 3 Jahre befristet

Die Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Kom­mis­si­on  hat ers­te Vor­schlä­ge für eine Reform des Regel­werks für „gute Unter­neh­mens­füh­rung” vor­ge­legt. Danach ist vor­ge­se­hen, die Ver­trags­lauf­zeit für Vor­stän­de von DAX-Unter­neh­men gene­rell auf drei Jah­re zu befris­ten. Außer­dem soll eine Ober­gren­ze für die Gesamt­ver­gü­tung fest­ge­legt wer­den. Das dürf­te mit­tel­fris­tig auch Aus­wir­kun­gen auf die Ver­trags­ge­stal­tung für Geschäfts­füh­rer in Kon­zer­nen haben.

 

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