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Volkelt-Briefe

Pflichtveröffentlichung: Monopolpreise sind Abzocke

Alle GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss im Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen. Zustän­dig für die Umset­zung ist der Bun­des­an­zei­ger Ver­lag. Die­ser berech­net die Kos­ten für die Ver­öf­fent­li­chung anhand der vom Ver­lag vor­ge­ge­be­nen Preis­lis­te. Bei­spiel: Bei Anlie­fe­rung der Daten im XML-For­mat (Datev-For­mat) kos­tet … der Ein­trag für eine klei­ne GmbH 30 EUR, für eine mit­tel­gro­ße GmbH 55 EUR. Dage­gen kos­tet die Ein­tra­gung einer Löschung mit dem Stan­dard­text „Die Gesell­schaft ist auf­ge­löst. Die Gläu­bi­ger der Gesell­schaft wer­den auf­ge­for­dert, sich bei ihr zu mel­den“ eben­falls gera­de ein­mal 30 EUR. Gegen die­se (undurch­sich­ti­ge) Preis­ge­stal­tung klag­te jetzt der Steu­er­be­ra­ter. Jetzt hat das Amts­ge­richt Köln in der Sache ent­schie­den – und das mit inter­es­san­ten Aus­gang (AmtsG Köln, Urteil vom 13.10.2014, 142 C 639/12).

Dazu stell­te das Gericht fest: Da alle Unter­neh­men gesetz­lich ver­pflich­tet sind, den Jah­res­ab­schluss beim Bun­des­an­zei­ger Ver­lag nach des­sen Preis­lis­te zu ver­öf­fent­li­chen, gel­ten die Vor­schrif­ten, die Mono­pol­un­ter­neh­men beach­ten müs­sen. Kon­kret: Die Prei­se dür­fen maxi­mal kos­ten­de­ckend kal­ku­liert sein. Dazu muss der Bun­des­an­zei­ger Ver­lag sei­ne Kal­ku­la­ti­on offen legen. Alle bis dahin aus­ge­stell­ten Rech­nun­gen sind rechtswidrig.

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For­mal kor­rekt ist fol­gen­des Vor­ge­hen: Sie wei­gern sich die Rech­nung zu zah­len und ver­wei­sen dazu auf die oben genann­te Recht­spre­chung des Amts­ge­richts Köln. Gleich­zei­tig soll­ten Sie den Bun­des­an­zei­ger Ver­lag auf­for­dern, eine wirk­sa­me und zuläs­si­ge Preis­fest­set­zung vor­zu­neh­men. Oder Sie zah­len die Rech­nung ab sofort nur noch unter dem Vor­be­halt, dass Ihnen nach einer Neu­be­stim­mung der Preis­lis­te nach den Kri­te­ri­en des Gerichts die zuviel gezahl­ten Gebüh­ren zurück­er­stat­tet wer­den. Ach­tung: In der Pra­xis geht es bei der Preis­ge­stal­tung nicht um wirk­lich rele­van­te Beträ­ge. Den­noch: Wer sich jah­re­lang über die Pflicht­ein­tra­gung geär­gert hat, wird es mit einer gewis­sen Genug­tu­ung zur Kennt­nis neh­men, dass sich auch ein Unter­neh­men wie die für hoheit­li­che Auf­ga­ben zustän­di­ge Bun­des­an­zei­ger Ver­lags GmbH an die Spiel­re­geln für die Preis­ge­stal­tung hal­ten muss.

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