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Personalbüro: Mini-Job-Zentrale vereinheitlicht Personalabfrage

Wer Mini-Job­ber (459-Euro-Kräf­te) beschäf­tigt, muss die­se an die Mini-Job-Zen­tra­le mel­den. Dazu gibt es jetzt einen ein­heit­li­chen Per­so­nal­fra­ge­bo­gen, mit dem Sie die­se Mel­dung vor­neh­men kön­nen und der auch zur Abla­ge in der Per­so­nal­ak­te geeig­net ist. Das Mus­ter gibt es im Inter­net unter > … Check­lis­te Per­so­nal­fra­ge­bo­gen.

Damit kön­nen Sie in Zukunft alle recht­lich zuläs­si­gen Daten Ihrer Mini-Job­ber erhe­ben und in ein­heit­li­cher Form anle­gen. Der BDA hat bei der Erstel­lung mit­ge­wirkt, so dass Sie aus Arbeit­ge­ber­sicht abge­si­chert sind und nur wirk­lich rele­van­te Daten abge­fragt werden.

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