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Volkelt-Briefe

Notfall: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt?

Erst letz­te Woche gab es wie­der ein­mal den Hil­fe­ruf eines Kol­le­gen, dem das Finanz­amt sämt­li­che Kon­ten dicht gemacht hat­te. Was tun? In vie­len Fäl­len erfah­ren die Kol­le­gen von einer Kon­to­sper­rung erst über Geschäfts­part­ner  oder Lie­fe­ran­ten, deren Rech­nun­gen nicht frist­ge­recht  begli­chen wer­den. Die­ter M. z. B., Geschäfts­füh­rer meh­re­rer Gas­tro-Betrie­be, war ziem­lich ver­är­gert über die Sper­rung sei­ner Kon­ten durch das Finanz­amt. Selbst sein Ansprech­part­ner bei der Spar­kas­se wuss­te nicht ein­mal über die Akti­on der Finanz­be­hör­den Bescheid. Die Fol­gen sind unan­ge­nehm. Unan­ge­nehm, weil M. fest­stel­len muss­te, dass der sich beschwe­ren­de Lie­fe­rant nicht der ein­zi­ge war, des­sen Rech­nun­gen nicht begli­chen wurden.

Beim Nach­te­le­fo­nie­ren muss­te er fest­stel­len, dass …seit zwei Tagen kei­ne Rech­nung mehr begli­chen wur­de und auch das Last­ein­zugs­ver­fah­ren nicht mehr durch­ge­führt wur­de. Bei allen Lie­fe­ran­ten muss­te sich M. ent­schul­di­gen. Und dar­über hin­aus ärger­lich, weil er nicht beein­flus­sen kann, ob sich sei­ne Geschäfts­part­ner Gedan­ken um sei­ne Liqui­di­täts­la­ge machen. Im Nach­hin­ein stell­te sich her­aus, dass M. „stän­dig“ Post vom Finanz­amt kommt. Zum Teil han­delt es sich um Steu­er­for­de­run­gen, die bereits ange­wie­sen wur­den und sich unter­des­sen schon erle­digt haben. M. muss­te also jeden Bescheid zunächst gründ­lich prü­fen, um zu wis­sen, wie er dar­auf rich­tig reagie­ren muss. Das kos­tet Zeit und gele­gent­lich auch Ner­ven, z. B. wenn sich spä­ter her­aus­stellt, dass der Bescheid feh­ler­haft aus­ge­stellt wurde.

Im Klein­ge­druck­ten behält sich das Finanz­amt eine sol­che Maß­nah­me vor. In der Pra­xis wird das auch schnell umge­setzt, z. B. dann, wenn der Steu­er­zah­ler schon eini­ge Male durch Steu­er­rück­stand auf­ge­fal­len ist. Die Ein­zugs­stel­le des Finanz­amts infor­miert dann nur noch die Bank über die­se Maß­nah­me – die Bank ist dazu ver­pflich­te, Aus­zah­lun­gen sofort ein­zu­stel­len. Dabei ist nicht unbe­dingt sicher gestellt, dass der Sach­be­ar­bei­ter der Bank, der die Sper­rung ver­an­lasst, zugleich auch den Sach­be­ar­bei­ter infor­miert, der Ansprech­part­ner des Kon­to-Inha­bers ist.

Aus der Pra­xis wer­den immer wie­der Fäl­le bekannt, in denen der Kon­to-Inha­ber erst nach einem Hin­weis des Lie­fe­ran­ten auf offe­ne Rechun­gen von der Sper­rung erfah­ren. Scha­den und Auf­wand, die dadurch ent­ste­hen sind enorm. In der Regel kos­tet es nicht nur eini­ge zeit­auf­wen­di­ge Tele­fo­na­te, um die Arbeits­si­tua­ti­on wie­der her­zu­stel­len. Dazu muss blitz­schnell Geld beschafft wer­den – was sich meis­tens in schlech­te­ren Kon­di­tio­nen bemerk­bar macht. Dazu müs­sen Bele­ge hin- und her­ge­faxt wer­den, Ansprech­part­ner aus­fin­dig gemacht wer­den und – schluss­end­lich – auch noch die Stun­den­ab­rech­nung des zwi­schen­ge­schal­te­ten Steu­er­be­ra­ters begli­chen wer­den – drei- bis vier­hun­dert Euro zusätzlich.

Auch wenn es nervt – Post vom Finanz­amt soll­ten Sie nie ein­fach lie­gen las­sen. Spä­tes­tens, wenn Sie bereits 2 oder 3 Mal mit einem Steu­er­rück­stand auf­ge­fal­len sind, soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass das Finanz­amt dem­nächst gegen Sie „erzie­he­risch“ vor­ge­hen wird und eine ange­droh­te Kon­ten­sper­rung auch tat­säch­lich durch­zie­hen wird. Prü­fen Sie Beschei­de grund­sätz­lich auf Anlass und Fris­ten. Beschaf­fen Sie sofort die aus­ste­hen­den Beträ­ge. Vor­sor­gen­de Maß­nah­men: Spre­chen Sie mit Ihrem Bank­be­ra­ter, wie im Fal­le einer Kon­ten­sper­rung vor­zu­ge­hen ist. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie den Bera­ter dafür, dass er Sie sofort von sich aus infor­miert – über Mobil-Tele­fon und eMail. Las­sen Sie sich des­sen Direkt­kon­takt geben (Fax und eMail), damit Sie die Frei­ga­be der Sper­rung durch das Finanz­amt ohne wei­te­ren Zeit­ver­lust an die Bank wei­ter­lei­ten kön­nen. Infor­mie­ren und Kon­tak­ten Sie sofort den Steu­er­be­ra­ter. Wenn Sie den nicht errei­chen: Neh­men Sie sofort mit dem Sach­be­ar­bei­ter im Finanz­amt Kon­takt auf, der die Sper­rung ver­an­lasst hat. Brin­gen Sie in Erfah­rung, was Sie tun müs­sen, um die Sper­rung auf­zu­he­ben. Las­sen Sie sich sofort nach Zah­lung der Steu­er schrift­lich (Fax) beschei­ni­gen, dass das Finanz­amt die Sper­rung auf­ge­ho­ben hat. Lei­ten Sie die­se Bestä­ti­gung umge­hend an die Bank wei­ter (Fax) und ver­ge­wis­sern Sie sich dar­über, dass alle aus­ste­hen­den Last­schrif­ten und ange­wie­se­nen offe­nen Rech­nun­gen über­wie­sen wur­den. Selbst wenn Sie „eilig“ vor­ge­hen, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Sie jede Steu­er-Nach­läs­sig­keit zwei und mehr Tage auf Trapp hal­ten wird.

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