Im Verfahren der Media-Markt-Gründungsgesellschafter mit der Metro-Gruppe hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt abschließend entschieden. Strittig waren Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zur Vertragsgestaltung mit den Tochter- und Enkel-Unternehmen. Die Gründungsgesellschafter halten 21,62 % der Anteile und berufen sich darauf, dass die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Beschluss-Mehrheit von 80 % für eine wirksame Beschlussfassung ohne ihre Stimmen nicht erreicht werden kann. …
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Stichworte: BGH, II ZR 275/14, Minderheitsgesellschafter, Sperrminorität, Stimmrecht, Urteil vom 12.4.2016