Kategorien
Volkelt-Briefe

Neue Pläne für die GmbH-Besteuerung – jetzt trifft es die Gesellschafter

Dass die nächs­te Kon­junk­tur­kri­se eine neue Debat­te um Steu­er­erhö­hun­gen aus­lö­sen wird, ist abzu­se­hen. Im Fokus der Debat­te steht dann auch die Besteue­rung der GmbH. Genau: Die Besteue­rung der Gesell­schaf­ter der GmbH. Argu­men­ta­ti­on der „Refor­mer“: Bei allen ande­ren Ein­kom­mens­ar­ten wird nach dem per­sön­li­chen Steu­er­satz ver­steu­ert – also pro­gres­siv. Die Pro­gres­si­on ist Teil der Steu­er­ge­rech­tig­keit. Nur Kapi­tal­ein­künf­te wer­den in Deutsch­land pau­schal mit 25 % – Abgel­tung­s­teu­er besteu­ert. Das ist – so die Kri­ti­ker der jet­zi­gen Besteue­rungs­pra­xis – ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen das Prin­zip der Besteue­rung nach der Leistungsfähigkeit. …

kalte-progression-03Nach einer Stel­lung­nah­me des Bun­des­ra­tes aus dem Sep­tem­ber die­ses Jah­res (vgl. Nr. 41/2015) ist klar: Es han­delt sich nicht nur um eine aka­de­mi­sche Dis­kus­si­on. Die Poli­tik hat sich der Sache ange­nom­men. Kon­kret: Wenn das The­ma Steu­er­erhö­hung wie­der auf die Tages­ord­nung ankommt, wird auch die­ses The­ma in die Dis­kus­si­on ein­bezogen wer­den. SPD/Grüne – die Plä­ne lie­gen dort schon in der Schub­la­de – wer­den ver­su­chen, damit im Wahl­kampf zu punk­ten. Gibt es einen poli­ti­schen Wech­sel, kann das auch unmit­tel­bar in eine Höher-Besteue­rung für GmbH-Gesell­schaf­ter füh­ren.

Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die sich ein nied­ri­ges Grund­ge­halt zah­len und die Alters­si­che­rung aus Gewinn­rück­la­gen und spä­te­ren Aus­schüt­tun­gen finan­zie­ren wol­len, kann der Schuss damit nach hin­ten los­ge­hen. Ent­schei­dend für die Besteue­rung beim Gesell­schaf­ter ist der Zeit­punkt der Gewinn­aus­schüt­tung – nicht der der Gewinn­ent­ste­hung. Hier ist zu prü­fen, inwie­weit Sie mit einer (ste­ti­gen und dyna­mi­schen) Gehalts­er­hö­hung bzw. jähr­li­cher Gehalts­an­pas­sung und pri­va­ten Spar-Rück­la­gen bes­ser fah­ren. Wich­tig ist, dass es nicht zu einem unge­wöhn­li­chen Gehalts­sprung kommt, der das Finanz­amt auf den Plan ruft. Ob und wann die­ses Sze­na­rio ein­tritt, bleibt natür­lich eine Rech­nung mit Unbe­kann­ten. Aber: Über­ra­schen las­sen soll­ten Sie sich davon nicht.

Schreibe einen Kommentar