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Volkelt-Briefe

Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht?

Die Sozia­len Medi­en (Whats­App, Face­book) machen auch nicht vor der Fir­ma halt. Mehr noch: Vie­le Kollegen/Innen bekla­gen, dass Mit­ar­bei­ter jede nur mög­li­che Minu­te zum Blick ins Smartphone/IPhone nut­zen. Man spürt förm­lich, wie schwer es sein muss, dem Blick und den Klicks auf die Tas­ta­tur zu wider­ste­hen. Nimmt das über­hand, hilft nur ein „Han­dy-Ver­bot” am Arbeits­platz – fest­ge­schrie­ben im Arbeits­ver­trag und in der Betriebsvereinbarung.

Noch ärger­li­cher wird es, wenn …

die Kom­mu­ni­ka­ti­on über die Sozia­len Medi­en von ein­zel­nen Mit­ar­bei­tern miss­braucht wird. Also z. B. dazu, dass unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen ange­pran­gert wer­den, dass Abtei­lun­gen klein­ge­re­det wer­den, dass die eige­nen Pro­duk­te schlecht gemacht wer­den oder etwa, dass ein­zel­ne Mit­ar­bei­ter (Geschäfts­füh­rer) gemobbt gemacht wer­den. Für die Juris­ten sind das neue Her­aus­for­de­run­gen, für Geschäfts­füh­rer ist es ein Alb­traum. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Baden-Würt­tem­berg hat jetzt für einen die­ser Fäl­le Klar­text gespro­chen. Wer Mit­ar­bei­tern „übel” nach­re­det, kann frist­los gekün­digt wer­den – zumin­dest dann, wenn Sie bzw. der betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter das nach­wei­sen kön­nen (z. B. per Whats­App Han­dy-Pro­to­koll), und wenn es sich um üble Nach­re­de han­delt – also um offen­sicht­lich dis­kri­mi­nie­ren­de Falsch­aus­sa­gen (LAG Baden- Würt­tem­berg, Urteil v. 14.3.2019, 17 Sa 52/18).

Zu begrü­ßen ist, dass das Gericht die Mög­lich­keit einer außer­or­dent­li­chen – also frist­lo­sen – Kün­di­gung sieht. Damit sind Sie in der Lage, unmit­tel­bar zu reagie­ren und kön­nen einen Prä­ze­denz­fall schaf­fen, der Nach­ah­mern früh­zei­tig die Gren­zen aufzeigt.

 

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