Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: U1 und U2-Umlage für Minijobber werden teurer

Die Arbeit­ge­ber-Umla­ge U1 (Arbeits­un­fä­hig­keit) und U2 (Mut­ter­schutz) wer­den für den Arbeit­ge­ber teu­rer. Sie steigt für alle Mini­job­ber mit dem Abrech­nungs­mo­nat Sep­tem­ber von 0,7 % auf 1 % (U1) bzw. von 0,24 % auf 0,3 % (U2). Die Umla­ge U1 betrifft alle klei­ne­ren Unter­neh­men, die im Vor­jahr über 8 Mona­te weni­ger als 30 Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt haben. Die Umla­ge U2 wird von allen Unter­neh­men erhoben. …

Bemes­sungs­grund­la­ge ist Arbeits­ent­gelt, aus dem die Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung – bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze – aller im Betrieb beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mer inkl. gering­fü­gig Beschäf­tig­ter und der Azu­bis. Weih­nachts- und Urlaubs­geld wer­den nicht eingezogen.

Schreibe einen Kommentar