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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: SPD will noch mehr Rechte für Teilzeiter

Die Par­tei­en brin­gen sich in Posi­ti­on für den Bun­des­tags­wahl­kampf 2017. In Sachen Renten/Sozialversicherung drängt sich jetzt Andrea Nah­les (SPD) in eine ver­meint­li­che Pool-Posi­ti­on. Über die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Stel­lung des GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers haben wir bereits hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 47/2016). Für Unter­neh­men wich­tig sind die Plä­ne des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS), wonach es noch wei­ter rei­chen­de Rech­te bei der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung geben soll. …

Nach der der­zei­ti­gen Rege­lung haben Arbeit­neh­mer in Fir­men mit mehr als 15 Beschäf­tig­ten die Mög­lich­keit, in Teil­zeit zu gehen (§ 8 TzBfG). Bis­her nut­zen 45 % aller beschäf­tig­ten Frau­en die­se Mög­lich­keit (Quel­le: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt 2012). Nach­teil für vie­le klei­ne­re Arbeit­ge­ber: Will ein Arbeit­neh­mer redu­zie­ren, muss dafür Ersatz ein­ge­stellt wer­den. Das führt oft zu Über­ka­pa­zi­tä­ten, sprich eigent­lich unnö­ti­gen zusätz­li­chen Kos­ten. Neu ein­ge­führt wer­den soll die Mög­lich­keit für Arbeit­neh­mer, jeder­zeit wie­der auf 100 % auf­zu­sto­cken zu kön­nen. Der Kapa­zi­täts­ef­fekt wird noch­mals ver­stärkt. Gera­de für klei­ne­re Arbeit­ge­ber wird der Anspruch auf Teil­zeit­be­schäf­ti­gung zu einem kaum kal­ku­lier­ba­ren Kostenrisiko.

Bis­her kann der Wunsch eines Arbeit­neh­mers zurück in eine Voll­zeit-Tätig­keit nur durch­ge­setzt wer­den, wenn der Arbeit­ge­ber einen neu­en Arbeits­platz beset­zen will. Dann muss der Wunsch des Arbeit­neh­mers nach Voll­be­schäf­ti­gung berück­sich­tigt wer­den – sofern die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le und die Qua­li­fi­ka­ti­on des teil­zeit­be­schäf­tig­ten Arbeit­neh­mers stim­men. Als Arbeit­ge­ber müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die­se Vor­schlä­ge in eine Rot-Rot-Grün-Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung ein­flie­ßen werden.

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