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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Richtig reagieren bei Mehrfach-Verfehlungen

Bei vie­len Ein­zel-Pflicht­ver­stö­ßen, die jeweils allei­ne eine Kün­di­gung nicht recht­fer­ti­gen, sum­miert sich kein Gesamt­ver­stoß von so erheb­li­chem Aus­maß, dass eine Abmah­nung nicht mehr erfor­der­lich ist. Im Klar­text: Wenn meh­re­re (klei­ne­re) Ver­stö­ße des Mit­ar­bei­ters vor­lie­gen, müs­sen Sie vor der Kün­di­gung abmah­nen (LAG Köln, Urteil v. 6.9.2018, 6 Sa 64/18).

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