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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Handyverbot ist mitbestimmungspflichtig

Will der Arbeit­ge­ber ein gene­rel­les Ver­bot zur Han­dy-Nut­zung wäh­rend der Arbeits­zeit im Betrieb erlas­sen, braucht er die Zustim­mung des Betriebs­ra­tes. Das Han­dy­nut­zungs­ver­bot betrifft nicht das mit­be­stim­mungs­freie Arbeits­ver­hal­ten. Was sich dar­in zeigt, „dass Arbeit­neh­mer in aller Regel ihre Arbeit auch dann zügig und feh­ler­frei ver­rich­ten, wenn sie ab und an einen Blick auf ihr Han­dy wer­fen, etwa um zu prü­fen, ob es in der Zwi­schen­zeit ver­pass­te Anru­fe anzeigt“ (ArbG Mün­chen, Urteil vom 18.11.2015, 9 BVGa 52/15). …

Damit die Smart­phone-Nut­zung im Betrieb aber nicht über­hand nimmt, sind Sie gut bera­ten, das betrieb­li­che WLAN nicht für die Nut­zung durch die Mit­ar­bei­ter zuzu­las­sen. Ist die Nut­zung ein­mal erlaubt, führt die anschlie­ßen­de Abschal­tung regel­mä­ßig zu (gro­ßen) Ver­är­ge­run­gen bei den Mit­ar­bei­tern. Die­se Maß­nah­me unter­liegt aber nicht der Mit­be­stim­mung durch den Betriebsrat.

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