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Volkelt-Briefe

Mini-GmbH: Mehr als 100.000 Unternehmergesellschaften in 6 Jahren

Die Mini-GmbH – oder Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt), wie sie mit voll aus­ge­schrie­be­nen Namen heißt – geht ins 7 Jahr. Unter­des­sen gibt es … über 103.000 ein­ge­tra­ge­ne UGs. Rund 8.500 von Ihnen sind „voll­jäh­rig“ und bereits in eine GmbH umge­wan­delt. Wis­sen­schaft­lich beglei­tet wird die Ent­wick­lung der „UG“ von der Uni Jena – hier küm­mert sich der Gesell­schafts­recht­ler Prof. Dr. Wal­ter Bay­er um alle Daten und Fak­ten – er führt die offi­zi­el­le UG-Sta­tis­tik und trägt auch alle sons­ti­gen Vor­komm­nis­se rund um die „UG“ zusam­men. Zum Bei­spiel beson­ders auf­fäl­li­ge Fir­mie­run­gen wie „Gruft des Hein­rich Post­hu­mus Reuß Gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt“ oder „Oase der Barm­her­zig­keit Got­tes Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schrränkt)“.

Inter­es­sant: Die meis­ten Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten sind Ein­per­so­nen-Grün­­dun­gen (72 %). Rund 20 % der UGs haben zwei Gesell­schaf­ter, 5,3 % drei Gesell­schaf­ter. Ledig­lich 1,7 % aller Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten haben 3 und mehr Gesell­schaf­ter. Die Mini-GmbH erweist sich als aus­ge­spro­che­nes Erfolgs­mo­dell. Bis­her gibt es in der Pra­xis nur zwei noch nicht gelös­te Pro­ble­me mit die­ser Rechtsform:

  1. Zum einen ist das die vol­le Ein­zah­lung der Stamm­ein­la­gen bis zu einem Min­dest­ka­pi­tal bis 25.000 €. Hier liegt u. E. eine Benach­tei­li­gung gegen­über der Voll-GmbH vor, bei der nur 50% der Stamm­ein­la­ge ein­ge­zahlt wer­den muss.
  2. Außer­dem soll­te in Ergän­zung zum Mus­ter­pro­to­koll aus­drück­lich die Verein­barung zur Ver­tre­tungs­be­fug­nis der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft klar gere­gelt werden.
Beson­ders geeig­net ist die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) für Selb­stän­di­ge, die mit einem „voll­wer­ti­gen“ Unter­neh­men im Markt auf­tre­ten wol­len, als Kom­ple­men­tär in der UG & Co. KG, die weni­ger Ver­wal­tungs­kos­ten ver­ur­sacht als die voll­wer­ti­ge GmbH & Co. KG oder als Rechts­form für eine Toch­ter­ge­sell­schaft in einem klei­ne­ren Unter­neh­mens­ver­bund, die mit mög­lichst wenig Ver­wal­tungs­auf­wand gegrün­det wer­den soll.

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