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Volkelt-Briefe

Mindestlohn: Wie das Finanzamt die Hand aufhält

Die Aus­wir­kun­gen der Min­dest­lohn-Büro­kra­tie wer­den erst jetzt in vol­lem Aus­maß sicht­bar. So zei­gen die Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht, dass nicht nur Buß­gel­der wegen Ver­stoß gegen die Auf­zeich­nungs­pflich­ten dro­hen. Dar­über hin­aus … kann es dazu kom­men, dass für Mini-Job­ber zusätz­lich Sozi­al­bei­trä­ge abge­führt wer­den müs­sen (vgl. Nr. 5/2015). Ein wei­te­res Pro­blem kommt jetzt von der Finanz­ver­wal­tung: So wird zu prü­fen sein, ob der dem Arbeit­neh­mer zu wenig gezahl­te Lohn den­noch als zuge­flos­sen gilt (fik­ti­ver Lohnzufluss).

Fol­ge: Die Finanz­be­hör­den wären dann berech­tigt, zusätz­li­che Lohn­­steuer ein­zu­zie­hen. Von der Hand zu wei­sen ist die­se Argu­men­ta­ti­on der Finanz­be­hör­den nicht. Zuletzt muss­te der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH, der in der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH auf Gehalt ver­zich­tet hat­te, gegen die Unter­stel­lung von fik­ti­vem Lohn das Finanz­ge­richt ein­schal­ten, um zusätz­li­che Lohn­steu­er für nicht erhal­te­nes Gehalt abzu­weh­ren (BFH vom 3.2.2011, VI R 4/10, vgl. Nr. 40/2012). Ähn­li­che Urtei­le muss­ten Geschäfts­­­füh­rer-Kol­le­gen auch erst gericht­lich durch­set­zen, wenn Sie auf ver­trag­lich zuste­hen­des  Urlaubs- oder Weih­nachts­geld ver­zich­tet haben und das Finanz­amt Ihnen dafür fik­ti­ve Lohn­steu­er berechnete.

Das letz­te Wort in die­ser Sache ist sicher­lich noch nicht gespro­chen. Erfah­rungs­ge­mäß reizt die Finanz­ver­wal­tung in sol­chen Fäl­len aus, wie die Erfolgs­chan­cen ste­hen. Dazu scheut man auch kei­ne Mus­ter­ver­fah­ren vor dem Finanz­ge­richt. Leid­tra­gen­de sind in sol­chen Ver­fah­ren meist die Kol­le­gen, die vor­schnell einen ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid erhal­ten und sich dann (allei­ne und auf eige­ne Kos­ten) dage­gen weh­ren müs­sen. Wir berich­ten über ent­spre­chen­de Fäl­le aus der Praxis.

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