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Volkelt-Briefe

Mindestlohn-Protest wird zur Anti-Bürokratie-Bewegung

Unter­des­sen wird in allen Medi­en und auf allen Kanä­len über die Ver­ord­nung zur Umset­zung des Min­dest­lohns in Deutsch­land dis­ku­tiert. Dabei wird immer offen­sicht­li­cher, dass sich die Gro­ße Koali­ti­on zwar als Ret­ter der Unter­be­zahl­ten fei­ern las­sen möch­te. Dass man aber in der Trag­wei­te völ­lig falsch ein­ge­schätzt hat, wel­che Kol­la­te­ral­schä­den damit aus­ge­löst wur­den und werden.

Fazit:Man hat klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men voll in der Plan­ke getrof­fen, obwohl man den Miss­brauch durch ren­di­te-ori­en­tier­te Unter­neh­mens-Kon­struk­te ein­däm­men woll­te (Stich­wor­te: Fleisch­ver­ar­bei­tung, indus­tri­el­le Groß­bä­cke­rei­en, Arbeit­neh­mer­über­las­sung). Vie­le Poli­ti­ker haben augen­schein­lich kei­ne Ahnung davon, wie es in der betrieb­li­chen Pra­xis aussieht.

Bei­spiel: Die Poli­tik redu­ziert die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht der Arbeits­zei­ten für Mini-Job­ber auf den Sach­ver­halt, „Stun­den­zet­tel“ zu füh­ren. In der Pra­xis heißt das: Täg­li­che Kon­trol­le der Arbeits­plä­ne, ob die zuläs­si­gen Stun­den bereits erreicht sind. Sobald meh­re­re Mini-Job­ber ein­ge­stellt sind, muss wöchent­lich neu gerech­net und geplant wer­den. Dazu kommt der Bera­tungs­auf­wand und der Auf­zeich­nungs­auf­wand durch das Lohn­bü­ro, das sich Bera­tungs­stun­de für Bera­tungs­stun­de zusätz­lich ver­gü­ten lässt. Vie­le Ver­bän­de (Land­wirt­schaft, Bäcker-Innung, HOGA usw.) nut­zen jetzt die Chan­ce, auf die Über-Büro­kra­ti­sie­rung hin­zu­wei­sen und dafür Öffent­lich­keit her­zu­stel­len. Selbst vie­le Arbeit­neh­mer in klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben haben die Situa­ti­on erkannt. Auch Sie sehen in der ste­tig stei­gen­den Ver­wal­tungs­ar­beit eine Bedro­hung für ihre Arbeits­plätze. Alle die­se Nadel­sti­che sor­gen dafür, dass der Druck auf die Poli­tik wächst. Als Unter­neh­mer sind Sie gut bera­ten, die­sen Rücken­wind zu nutzen.

Wen­den Sie sich an die Poli­tik bzw. ganz kon­kret an Ihren Land­tags-Abge­ord­ne­ten. Und zwar mit fol­gen­der Ziel­rich­tung: Nicht ein­zu­se­hen ist, dass (fast) alle Arbeit­ge­ber büro­kra­tisch dafür gera­de ste­hen müs­sen, dass es ein­zel­ne Betrie­be gibt, die kei­nen Min­dest­lohn zah­len (wol­len oder kön­nen). Eine sol­che Nach­weis­pflicht unter­stellt jedem Unter­neh­men Miss­brauchs­ab­sicht. Das ent­spricht einer Umkeh­rung der Beweis­last – nach rechts­staat­li­chem Ver­ständ­nis kann und darf das aber nur im (begrün­de­ten) Aus­nah­me­fall ein­ge­for­dert werden.

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