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Volkelt-Briefe

Marketing: Sponsoring für ein Golfturnier

Betei­ligt sich ein Unter­neh­men an den Kos­ten für die Ver­an­stal­tung eines Golf­tur­niers, sind die Kos­ten Betriebs­ausgaben, wenn damit der Absatz der Pro­duk­te des Unter­neh­mens ver­folgt wird und im Mit­tel­punkt steht (BFH, Urteil vom 14.10.2015, I R 74/13). …

Nach wie vor beur­tei­len die Finanz­äm­ter die Kos­ten für Golf­tur­nie­re oder die Kos­ten fürs Gol­fen mit Skep­sis – wäh­rend die Kos­ten für Jagd, Fische­rei und Segel- oder Motor­jach­ten als Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wen­dun­gen und damit betrieb­lich ver­an­lasst aner­kannt wer­den. Ab sofort gibt es die Mög­lich­keit, Kos­ten für´s Gol­fen abzu­set­zen, wenn die Kos­ten­be­tei­li­gung werb­lich ein­ge­setzt wird – z. B., wenn das Golf­tur­nier in der Öffent­lich­keit ent­spre­chend genannt wird („Bit­bur­ger Golf Tur­nier“).

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