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Volkelt-Briefe

Marketing: Preisnachlass für gute Noten ist zulässig

Wol­len Sie gezielt Schü­ler bewer­ben, dann ist es zuläs­sig, wenn Sie …die­se für gute Noten beloh­nen und Son­der­kon­di­tio­nen ein­räu­men: „Für eine 1 im Zeug­nis gibt es 10%“. Das ist nur dann unzu­läs­sig, wenn Sie den Nach­lass nicht nur für bestimm­te Produkte/Produkt­gruppen gewäh­ren (BGH, Urteil vom 3.4.2014, I ZR 96/13).

Schwie­rig wird es, wenn Sie unan­ge­mes­se­nen Ein­fluss auf die Kauf­ent­schei­dung des Min­der­jäh­ri­gen aus­üben. Ansons­ten ist eine sol­che Wer­bung (hier: Elek­tronik­markt, der für jede 1 einen Preis­nach­lass von 2 EUR ver­sprach) wett­be­werbs­recht­lich nicht zu beanstanden.

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