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Volkelt-Briefe

Marketing: Neue Möglichkeiten für Ihre Keyword-Werbung

Ver­wen­den Sie in Ihrer Goog­le-Adword-Wer­bung auch Key­words, die die Fir­ma oder die Mar­ke eines Kon­kur­ren­ten benen­nen, dann ist das …

nach einem aktu­el­len Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs nicht zu bean­stan­den (BGH, Urteil vom 13.12.2012, I ZR 217/10).

Für die Pra­xis: Sie kön­nen also die Such­be­grif­fe, die zu Ihren Pro­duk­ten füh­ren, in der Adword-Key­word-Lis­te auf­füh­ren. Frem­de Mar­ken oder geschütz­te Fir­men­be­zeich­nun­gen dür­fen aber im Goog­le-Anzei­gen­feld auf kei­nen Fall ver­wen­det wer­den. Das dürf­te als Mar­ken­ver­let­zung geahn­det werden.

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