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Volkelt-Briefe

Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen

Das Inter­net-Por­tal www.yelp.de betreibt ein Bewer­tungs­por­tal, in dem ange­mel­de­te Nut­zer Unter­neh­men durch die Ver­ga­be von einem bis zu fünf Ster­nen und einen Text bewer­ten kön­nen. Das Por­tal zeigt dann alle Nut­zer­bei­trä­ge an und stuft sie per Algo­rith­mus tages­ak­tu­ell ent­we­der als „emp­foh­len” oder als „(momen­tan) nicht emp­foh­len” ein. Bei Auf­ruf eines Unter­neh­mens wer­den mit des­sen Bezeich­nung und Dar­stel­lung bis zu 5 Ster­ne ange­zeigt, die dem Durch­schnitt der Ver­ga­be in den „emp­foh­le­nen” Nut­zer­bei­trä­gen ent­spre­chen (Bewer­tungs­durch­schnitt). Unmit­tel­bar dane­ben steht „Anzahl der Bei­trä­ge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).

Eine sol­che Bewer­tungs­me­tho­de (Voting der Nut­zer + Durch­schnitts­be­wer­tung) und die dar­aus abge­lei­te­ten Emp­feh­lun­gen sind zuläs­sig. Ein Unter­neh­men muss Kri­tik ertragen.

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