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Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: Mehr Spielraum bei Rabatten für Mitarbeiter

Gewährt der Arbeit­ge­ber sei­nem Mit­ar­bei­ter auf sei­ne Pro­duk­te einen Rabatt, der die Hälf­te des durch­schnitt­li­chen Händ­ler­ra­batts übersteigt, …

setz­ten die Finanz­äm­ter bis­her für die­sen Betrag Lohn­steu­er an. Das ist aber laut BFH nicht zuläs­sig. Im Urteil ging es um die Über­las­sung von Neu­wa­gen an die Mit­ar­bei­ter einer Auto­mo­bil­fir­ma (BFH, Urteil vom 26.7.2012, VI R 30/09 und VI R 27/11).

Für die Pra­xis: Nur wenn Ihr Rabatt, dem Sie einem Arbeit­neh­mer für die Über­las­sung eines Ihrer Pro­duk­te gewäh­ren, den Wert über­steigt, den Sie einem Drit­ten ein­räu­men, darf das Finanz­amt für den über­stei­gen­den Rabatt­an­teil Lohn­steu­er erhe­ben. Bei­spiel: Sie gewäh­ren Ihrem bes­ten Kun­den 25%, durch­schnitt­lich aber nur 15%, dann dür­fen Sie Ihrem Mit­ar­bei­ter 25% Rabatt ein­räu­men, ohne dass das Finanz­amt dafür Lohn­steu­er anset­zen kann.

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