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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Wann geht es nicht mehr ohne Anwalt

Man kennt es aus Schei­dungs- oder Sor­ge­rechts­ver­fah­ren: Ist das Ver­fah­ren erst ein­mal beim Anwalt gelan­det, gibt es in der Regel kein „zurück“ mehr. Die Streit­geg­ner rücken ins zwei­te Glied und geben damit die Chan­ce aus der Hand, sich außer­ge­richt­lich zu ver­stän­di­gen. Das gilt auch für Strei­tig­kei­ten mit Mit-Gesell­schaf­­tern in der GmbH. Trotz­dem gilt: Es gibt gera­de im Gesell­schafts­recht kla­re Indi­ka­to­ren, die den Gang zum Anwalt (zügig) ange­ra­ten sein las­sen. Das sind: …

  • der Mit- (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer ver­stößt nach Hin­weis und wie­der­holt gegen gesell­schafts­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen (Ver­tre­tungs­re­ge­lung, zustim­mungs­pflich­ti­ge Geschäf­te, Wett­be­wer­bes­ver­bot) oder
  • der Mit- (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer ver­stößt regel­mä­ßig und in fahr­läs­si­ger, grob fahr­läs­si­ger oder vor­sätz­li­cher Wei­se gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten (Abga­ben­ord­nung, Pflich­ten aus dem Sozi­al­ge­setz­buch, Umwelt­auf­la­gen usw.).

In Kon­flikt­si­tua­tio­nen geht es dar­um, die rich­ti­gen Fak­ten zu doku­men­tie­ren, Fris­ten zu wah­ren und Ziel füh­ren­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten (Infor­ma­ti­on, Kon­takt­auf­nah­me mit Behör­den, Selbst­an­zei­ge, Unterlassungsverfügungen).

Die meis­ten Feh­ler im Kon­flikt­fall wer­den in der Zwei­per­so­nen-GmbH gemacht. Hier wird der Anwalt in der Regel erst ein­ge­schal­tet, wenn es zu spät ist – die Kon­flikt­par­tei­en so ver­fes­tigt sind, dass eine kon­struk­ti­ve Lösung im Sin­ne der GmbH nicht mehr mög­lich ist. Der gesell­schafts­recht­lich erfah­re­ne Anwalt wird zunächst ver­su­chen, die Par­tei­en an einen Tisch zu bekom­men (Media­ti­on), bevor er den juris­ti­schen Fahr­plan vor­gibt und durch­setzt (z. B. Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters). Vie­ler sol­cher Kon­flikt-Situa­tio­nen wer­den erst in der 2https://gmbh-gf.de/?p=14490. oder 3. Instanz gericht­lich geklärt. Das kos­tet nicht nur, son­dern geht in der Regel tat­säch­lich auf Kos­ten des Geschäfts. Hier soll­ten Sie sich kei­nen (Ver­fah­rens-) Feh­ler leisten.

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