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Volkelt-Briefe

Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter

Bereits nach einem Jahr zeigt die MONI­TOR-Sen­dung zur Trans­pa­renz der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter in kom­mu­na­len GmbHs Wir­kung. In der Zwi­schen­zeit haben zahl­rei­che Kom­mu­nen ihre Sat­zun­gen so geän­dert, dass die an die Geschäfts­füh­rer der kom­mu­na­len GmbHs gezahl­ten Gehäl­ter offen gelegt wer­den müs­sen. Damit bleibt jetzt für vie­le Kom­mu­nen nur noch das Pro­blem, wie sie die­se Trans­pa­renz in den lau­fen­den Geschäfts­füh­rer-Ver­trä­gen umset­zen kön­nen (vgl. zuletzt Nr. 49/2014). Der­zeit von fast allen Kom­mu­nen prak­ti­zier­te Lösung: …

  • Die meis­ten Alt-Ver­trä­ge sind „befris­tet (5 Jah­re) mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on“. Die Ver­trags­ver­län­ge­rung wird nur noch unter dem Vor­be­halt vor­ge­nom­men, dass die Kom­mu­ne die Höhe des gezahl­ten Gehalts offen legen darf.
  • Neu­ver­trä­ge wer­den von den kom­mu­na­len Arbeit­ge­bern grund­sätz­lich nur mit Offen­le­gungs­op­ti­on abgeschlossen.

Die Moni­tor-Redak­ti­on hat­te sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas für die Geschäfts­füh­rer von kom­mu­na­len GmbHs auf­zu­stel­len (Ener­gie­ver­sor­gung, Abfall­wirt­schaft, Tou­ris­mus und Mar­ke­ting, Spar­kas­se). Aus­ge­wer­tet wur­den 50 Betei­li­gungs­be­rich­te der Kom­mu­nen, die Zah­len zum Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer ver­öf­fent­licht haben. Bei­spie­le: Die Abfall­ent­sor­gun­gen von Dort­mund und Stutt­gart sind etwa gleich groß. Der Geschäfts­füh­rer in Dort­mund ver­dient im Jahr 266.000 EUR, der Stutt­gar­ter Betriebs­lei­ter 123.000 EUR. Der Geschäfts­füh­rer der Köln­bä­der GmbH ver­dient 230.000 EUR jähr­lich, wäh­rend der Jah­res­ver­dienst der Che­fin der ähn­lich gro­ßen Bäder­be­trie­be in Stutt­gart mit ca. 85.000 EUR nur ein Drit­tel beträgt. Im Extrem­fall betra­gen die Abwei­chun­gen danach bis zu 300%. 

In den nächs­ten Jah­ren wird das bun­des­weit zu einer Nivel­lie­rung der Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in den kom­mu­na­len GmbHs füh­ren. Wie in der Pri­vat­wirt­schaft auch wer­den die Kri­te­ri­en Umsatz, Bilanz­sum­me, Zahl der Mit­ar­bei­ter – also die objek­ti­ve Grö­ße der jewei­li­gen Orga­ni­sa­ti­on – die ent­schei­den­den Kri­te­ri­en für die Höhe des Gehalts wer­den. Dabei wird es auch zu einer Annä­he­rung der in der pri­va­ten Wirt­schaft gezahl­ten Gehäl­ter kom­men. In den gro­ßen Ein­hei­ten (Nah­ver­kehr, Ener­gie) ist ten­den­zi­ell mit einer Erhö­hung der Ver­gü­tung zu rech­nen. In klei­ne­ren Ein­hei­ten wird es Kür­zun­gen geben (Mar­ke­ting, Mes­se, Tou­ris­tik, Zoo).

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