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Volkelt-Briefe

Kommunale GmbH: Wer verdient wo wieviel?

Bereits letz­te Woche hat­te ich auf eine neue Stu­die zur Ver­öf­fent­li­chung der Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs berich­tet (Die kom­plet­te Stu­die der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät Fried­richs­ha­fen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­li­cher Unter­neh­men“). Neben den Daten zur Offen­le­gungs­ver­pflich­tung (vgl. Nr. 26/2017) offen­bart die Stu­die: … Die Geschäfts­füh­rer der GmbHs, die kei­nen Ertrag erwirt­schaf­ten bzw. die aus öffent­li­chen Haus­hal­ten bezu­schusst wer­den müs­sen, ver­die­nen am schlech­tes­ten. Das sind ins­be­son­de­re die Bran­chen Kul­tur und Sozia­les, also z. B. Thea­ter, Jugend­häu­ser, aber auch Pfle­ge­hei­me, Kran­ken­häu­ser, Gesund­heits­we­sen. Auf­fäl­lig: Das sind zugleich auch die Bran­chen, in denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter am ehes­ten ver­öf­fent­licht wer­den – bei denen die Trans­pa­renz am größ­ten geschrie­ben wird.

Bei­spiel: In Frei­burg ver­dient der Geschäfts­füh­rer der Ener­gie­ver­sor­gung 340.000 EUR, der Geschäfts­füh­rer „Mes­se und Tou­ris­tik“ 205.000 EUR (Tou­ris­mus: 230.000) und der Geschäfts­füh­rer der regio­na­len Beschäf­ti­gungs­ge­sell­schaft 80.000 EUR (Zeit­ar­beit: 140.000) (in Klam­mern: Ver­gleichs­zah­len aus der Pri­vat­wirt­schaft). Der Druck auf die Kom­mu­nen als Gesell­schaf­ter kom­mu­na­ler Unter­neh­men steigt. Bis­lang sind es aber immer noch die klei­ne­ren Kom­mu­nen (< 50.000 Ein­woh­ner), in denen es noch kei­ne gesetz­li­che Vor­ga­be gibt, die zur Ver­öf­fent­li­chung der indi­vi­du­ell gezahl­ten Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter ver­pflich­tet. Vor­rei­ter bis­her: Ham­burg – hier wer­den die kom­plet­ten Zah­len auf den Inter­net-Sei­ten der Finanz­be­hör­den veröffentlicht.

Von die­ser Stu­die wird man noch Eini­ges hören. Und zwar immer dann, wenn es um Ein­kom­mens­ver­tei­lung, Gehalts-Ober­gren­zen für Vor­stän­de und Mana­ger und Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter in GmbHs geht. Unter­des­sen hat sich ein gesell­schaft­li­cher Kon­sens ein­ge­stellt, so dass fast alle Par­tei­en – mit Aus­nah­me der FDP – bereit sind, in die Ver­trags­frei­heit der Par­tei­en ein­zu­grei­fen und Begren­zun­gen bzw. Ober­gren­zen ein­zu­füh­ren. Dazu passt auch die Recht­spre­chung (vgl unten), wonach immer öfter eine schlag­kräf­ti­ge recht­li­che Hand­ha­be gegen die Selbst­be­die­nungs-Men­ta­li­tät von Fremd-Mana­gern ange­mahnt wird. Aller­dings steht zu befürch­ten, dass die Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Fami­li­en-Unter­neh­men die Zeche zah­len müssen.

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