Kategorien
Volkelt-Briefe

Ihr Steuerberater haftet nur ausnahmsweise, wenn er Sie nicht auf Risiken hinweist

Ein Steu­er­be­ra­ter ist nicht ver­pflich­tet, den Geschäfts­füh­rer einer GmbH auf das Risiko …

einer per­sön­li­chen Haf­tung bei Ver­stoß gegen die Insolvenz­antragspflicht (§ 64 Abs. 2 GmbHG) hin­zu­wei­sen, wenn er ein Dar­le­hen an sei­ne Toch­ter aus Mit­teln einer Schwes­ter-GmbH zurück zahlt, selbst wenn der Steu­er­be­ra­ter die­se Gestal­tung ange­ra­ten hat­te. Der Geschäfts­füh­rer han­delt hier auf eige­nes Risi­ko (OLG Cel­le, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 36/12).

Für die Pra­xis: In ver­gleich­ba­ren Fäl­len (Umschul­dun­gen zwi­schen Gesell­schaf­ten, Rück­zah­lung von Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter aus­drück­lich nach Haf­tungs­ri­si­ken befra­gen. Wich­tig ist, dass Sie die ent­spre­chen­den Ver­wei­se dann auch schrift­lich dokumentieren.

Schreibe einen Kommentar