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Volkelt-Briefe

Kartell-Strafen: Wie die Behörden kleine Unternehmen checken

Ob Papp­tel­ler, Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge oder Mehl: Unter­des­sen ist kei­ne Bran­che und kein Unter­neh­men mehr sicher, nicht ins Visier der Kar­tell­be­hör­den zu gera­ten. Betrof­fen sind auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Fir­men. In Zah­len liest sich das so: Das Bun­des­kar­tell­amt hat im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2013/14 Ver­stö­ße mit Stra­fen von erst­mals über 1 Mrd. EUR belegt. Ten­denz: wei­ter stei­gend. Das Bun­des­kar­tell­amt ist laut Jah­res­be­richt auch mit der prak­ti­zier­ten Kron­zeu­gen­re­ge­lung (im Jar­gon der Kar­tell­be­hör­den: Bonus­re­ge­lung) sehr zufrie­den. Im Klar­text: Ist ein Unte­neh­men der Behör­de bei der Auf­de­ckung von ver­meint­li­chen Preis­ab­spra­chen hilf­reich, winkt Straf­frei­heit. Die beschul­dig­ten Unter­neh­men müs­sen die zum Teil saf­ti­gen Stra­fen dann allei­ne zah­len. Das anschwär­zen­de Unter­neh­men geht straf­frei aus.…

Wei­te­re Neue­rung: Der Gesetz­ge­ber wird die Mög­lich­keit durch Unter­neh­mens­über­nah­men und Nach­fol­ge-Model­le, Kar­tell­stra­fen zu umge­hen, gesetz­lich unter­bin­den (vgl. dazu der Fall Tön­nies in Nr. 24 + 27/2015).

Neh­men Sie regel­mä­ßig an Bran­chen-Erfa-Tref­fen teil, müs­sen Sie auf­pas­sen. Auch, wenn Sie sich nur mit einem oder weni­gen Wett­be­wer­bern zu einem Bran­chen­ge­spräch ver­ab­re­den, z. B. um die Umset­zung einer neu­en gesetz­li­chen Vor­schrift gemein­sam zu bespre­chen. Vor­sicht mit Pro­to­kol­len und ande­ren schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen. Ach­ten Sie dar­auf, was proto­kolliert wird und dass kei­ne geschäft­li­chen Unter­la­gen wie Kal­ku­la­tio­nen, Ver­triebs­stra­te­gien usw. (etwa per eMail) an nicht auto­ri­sier­te Fir­men oder Per­so­nen her­aus­ge­hen. Wei­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ein.

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