Kategorien
Volkelt-Briefe

JA-Offenlegung: Nichts dem Zufall überlassen

Gegen GmbHs/UG, die die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 zum 31.12.2019 ver­säumt haben oder ver­wei­gern, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Die GmbH/UG wird dann schrift­lich auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen die offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­la­gen beim Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rei­chen oder die Unter­las­sung per Ein­spruch zu begrün­den. Gleich­zei­tig wird ein Ord­nungs­geld in einer Höhe von 2.500 EUR ange­droht. Kommt die GmbH/UG der Auf­for­de­rung nicht nach, wird das ange­droh­te Ord­nungs­geld fest­ge­setzt. Bei anhal­ten­der Offen­le­gungs­säu­mig­keit wird zusätz­lich mit jeder Fest­set­zung ein wei­te­res Ord­nungs­geld ange­droht und fest­ge­setzt. Dabei wer­den die Ord­nungs­gel­der schritt­wei­se erhöht. Sie sind also gut bera­ten, die Andro­hung des BfJ nicht auf die lan­ge Bank zu schie­ben, son­dern umge­hend zu erfül­len. Infor­mie­ren Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter, wenn eine ent­spre­chen­de Abmah­nung eingeht

Schreibe einen Kommentar