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Volkelt-Briefe

IHK-Pflichtbeitrag: Keine Chance gegen den Gerichtsvollzieher

Nach vie­len Pro-IHK-Urtei­len set­zen die IHKs den Ein­zug des Pflicht­bei­trags zügig um. Offe­ne Bei­trags­be­schei­de für 2014 wer­den jetzt flä­chen­de­ckend ein­ge­zo­gen. Dabei ver­zich­ten die Jus­ti­tia­re der IHK unter­des­sen auf ein 2‑stufiges Mahn­ver­fah­ren. Bereits mit der 1. Mah­nung gibt es den Hin­weis, dass bei aus­blei­ben­der Zah­lung unmit­tel­bar das Voll­stre­ckungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird (+ 30 EUR). Zugleich wird eine rechts­ver­bind­li­che Ladung zur Abga­be einer Ver­mö­gens­aus­kunft ver­schickt. Unter­des­sen hat das BverfG wei­te­re Grund­satz­kla­gen gegen die IHK-Zwangs­­­mit­glied­schaft ange­nom­men (Akten­zei­chen: 1 BvR 2222/12, 2054/13 u.a.). Mit einer Ent­schei­dung ist in 2014 aber nicht zu rechnen.

Die Rechts­la­ge ist wei­ter­hin nicht geklärt. Alle deut­schen Unter­neh­men müs­sen den Pflicht­bei­trag zah­len. Offen ist der Aus­gang des Ver­fah­rens vor der EU-Kom­mis­si­on, die prüft, ob das deut­sche Sys­tem der Zwangs­mit­glied­schaft zuläs­sig ist (vgl. Nr. 27/2012). Die Brüs­se­ler Müh­len mah­len aller­dings lang­sam. Auch als IHK-kri­ti­scher Unter­nehmer haben Sie der­zeit kei­ne Chan­ce, um den Pflicht­bei­trag her­um zu kom­men. Ist die Voll­stre­ckung schon ein­ge­schal­tet, emp­feh­len wir den ange­mahn­ten Bei­trag ter­min­ge­recht zu über­wei­sen und bei der IHK Wider­spruch gegen den Bescheid ein­zu­le­gen. Eine Unter­neh­mer­initia­ti­ve gegen die bestehen­den IHK-Struk­tu­ren gibt es unter https://www.bffk.de.

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