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Volkelt-Briefe

GmbH-Verkauf: Als Geschäftsführer sind Sie der Projekt-Manager

Ob die GmbH Antei­le an Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ver­kau­fen will oder ob die GmbH zukau­fen will: Der Geschäfts­füh­rer ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Abwick­lung der Deals zustän­dig. Das betrifft Fra­gen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt wer­den? Was ist die rich­ti­ge Bewer­tungs­me­tho­de? Was gehört in den Kauf­ver­trag? Fehlt dem Geschäfts­füh­rer dafür die „Sach­kun­de“, muss er sich bera­ten las­sen (OLG Olden­burg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Schwie­rig: …Die Ermitt­lung des Kauf­prei­ses anhand einer rea­lis­ti­schen Unternehmens­bewertung. Wich­tig ist dabei, dass u. U. exis­ten­zi­el­le Infor­ma­tio­nen über die GmbH nicht nach außen drin­gen, damit sie spä­ter – etwa bei Nicht-Zustan­de­kom­­men des Ver­kau­fes – nicht gegen die GmbH genutzt wer­den können.

Bei­spiel: Ein 25 % – Anteil an Ihrer GmbH soll ver­kauft wer­den. Gleich­zei­tig steht der Abschluss eines Groß­auftrages als Zulie­fe­rer kurz bevor. Darf das der poten­ti­el­le Käu­fer wis­sen? Umge­kehrt bedeu­tet das aber: Wenn der neue Auf­trag in die Unter­neh­mens­be­wer­tung ein­geht, führt dies zu einer sat­ten Erhö­hung des Kauf­prei­ses. Umge­kehrt bedeu­tet das aber: Weiß der poten­zielle Käu­fer von Ihrem Deal, so ist zu befürch­ten, dass er Ihnen den Auf­trag weg­schnappt. Die damit ver­bun­de­nen Rechts­pro­ble­me sind in der Pra­xis aus­ge­spro­chen schwierig.

Der Geschäfts­führer trägt ein beträcht­li­ches Haf­tungs­ri­si­ko – ins­be­son­de­re dann, wenn er nicht zugleich auch Gesell­schaf­ter ist. Wir raten dazu, sich in einer sol­chen „Mitt­ler­po­si­ti­on“ zwi­schen Ver­käu­fer und Käu­fer aus­führ­lich über Rech­te und Pflich­ten zu infor­mie­ren. Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, deren Antei­le ver­kauft wer­den, machen Sie Alles rich­tig, wenn Sie sich an der fol­gen­den Check­lis­te orientieren:

Check­lis­te: Die rich­ti­gen Schrit­te zum Ver­kauf einer GmbH/eines GmbH-Anteils

Prü­fen Sie … Das müs­sen Sie dazu beachten … Die­se Maß­nah­men und recht­li­chen Schrit­te sind zur Lösung geeignet …
Inwie­weit bestehen Verkaufshindernisse
  • Ein Gesell­schaf­ter möch­te ver­kau­fen, weiß aber nicht, wie die Mit-Gesell­schaf­­ter sol­chen Plä­nen gegenüberstehen
  • Die Gesell­schaf­ter haben unter­schiedliche Vor­stel­lun­gen (Zeit­punkt, Käu­fer, Kauf­preis) über den Verkauf
  • Media­ti­ons­ge­spräch mit den Gesellschaftern
Der Umgang mit Vorkaufsrechten
  • Laut Gesell­schafts­ver­trag besteht ein Vor­kaufs­recht für die GmbH
  • Laut Gesell­schafts­ver­trag besteht ein Vor­kaufs­recht für den Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter der GmbH
  • Der Inha­ber des Vor­kaufs­rechts macht von sei­nem Recht Gebrauch
  • Media­ti­ons­ge­spräch mit allen Gesellschaftern
  • Wahr­neh­mung des Vorkaufsrechts
  • Zusam­men­le­gung von Geschäftsanteilen
Suche nach                 poten­zi­el­len Käufern
  • Das Kauf-/Ver­kaufs­vor­ha­ben soll geheim gehal­ten werden
  • Poten­zi­el­le Inter­es­sen­ten aus der Bran­che sol­len unter Wah­rung höchs­ter Dis­kre­ti­on ange­spro­chen werden
  • Ein­schal­tung eines M&A‑Spezialisten (Mer­chers & Akquisitions)
  • Ver­ein­ba­rung von Bußgeldern
Abschluss eines Vorvertrages
  • For­mu­lie­rung der gemein­sa­men Zielvorstellungen
  • Fest­le­gen des wei­te­ren Vor­ge­hens (Gut­ach­ten, Ver­fah­ren zur Bestim­mung des Unter­neh­mens­wer­tes und des Ver­fah­rens zur Bestim­mung des Kauf­prei­ses, Terminierung)
  • Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten, Vertragsstrafen
  • Ein­schal­tung eines M&A‑Spezialisten
  • Abschluss des Vor­ver­tra­ges (Let­ter of intent)
Due dili­gence

(Ver­fah­ren zur Bewer­tung eines Unternehmens)

  • Ein­ver­ständ­nis der Ver­trags­par­tei­en zur Durch­füh­rung des Bewer­tungs­ver­fah­rens und der Kauf­preis­er­mitt­lung nach den Grund­sät­zen des Due diligence
  • Bestim­mung der durch­füh­ren­den Bera­ter und des Zeitpunktes
  • Bestim­mung von Zeitzielen
  • Bestim­men und Bevoll­mäch­ti­gen von Teil­neh­mern (StB, WP, RA), durch­füh­ren­den Bera­tern und Auskunftspersonen
Ermitt­lung des Kaufpreises
  • Defi­ni­ti­on des kon­kre­ten Kauf­prei­ses, Auf­tei­lung der Beraterkosten
  • Bestim­mung der opti­ma­len steu­er­li­chen Behand­lung des Verkaufserlöses
  • Fest­le­gen der Fälligkeiten/Abzah­lungs­modalitäten, Ver­zin­sung aus­ste­hen­der Forderungen
  • Ermitt­lung des Gesamtkaufpreises
  • Auf­zin­sun­gen
  • Steu­er­gut­ach­ten
Gestal­tung des Kaufvertrages
  • Vor­be­spre­chung: Lis­tung aller rege­lungs­be­dürf­ti­gen Sachverhalte
  • Fest­le­gen der Neben­be­stim­mun­gen (Spra­che, Anzahl der Ver­trags­wer­ke, Gerichts­stand, Zeich­nungs­be­rech­ti­gung usw.)
  • Pro­to­koll
  • Ver­ein­ba­rung Notariatstermin
Steu­er­pla­nung zur Opti­mie­rung der Steuerbelastung
  • Ein­ho­lung eines steu­er­li­chen Gut­ach­tens, das alle steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen, die mit dem Unter­neh­mens­kauf/-ver­kauf ver­bun­den sind, aus­führ­lich dar­stellt (Ver­äu­ße­rungs­ge­winn, wesent­li­che Betei­li­gung, Ver­lust­vor- und ‑rück­trag, Auf­de­ckung stil­ler Reser­ven, Konzernbesteuerung)
  • Steu­er­gut­ach­ten
Prü­fung kar­tell­recht­li­cher Vorschriften
  • Im Rah­men des Unternehmens­zusam­menschlusses bzw. der Unter­neh­mens­über­nah­me (Fusi­on) ist zu prü­fen, inwie­weit kar­tell­recht­li­che Beden­ken bestehen
  • Es ist zu prü­fen, inwie­weit für eine inter­nationale Aus­deh­nung des Geschäfts­betriebes Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen zu beach­ten sind bzw. ob natio­na­le Bestim­mun­gen gelten
  • Prü­fen der EU-Bestim­mun­gen zur Über­nah­me von Unternehmen
  • Ein­schal­ten eines Rechts­an­walts mit Kennt­nis­sen der EU-Bestim­mun­gen bzw. der aktu­el­len EuGH-Rechtsprechung

 

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