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Volkelt-Briefe

GmbH/Steuer: Vorauszahlungen ab Juni termingenau planen

Wer einen Steu­er­vor­aus­zah­lungs­ter­min ver­passt, erhält vom Finanz­amt auto­ma­tisch eine Mah­nung und wird zur Nach­zah­lung aus­ge­for­dert. Bis dahin fal­len kei­ne Säum­nis­zu­schlä­ge und zusätz­li­che Bear­bei­tungs­ge­büh­ren an. ACHTUNG: Hier gibt es eine Ände­rung. Ab Juni 2020 gibt es kei­ne Zah­lungs­er­in­ne­run­gen für Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen mehr. Das betrifft alle Steu­er­ar­ten (USt, LSt, ESt, KSt, GewSt). Sie sind also gut bera­ten, die Vor­aus­zah­lungs­ter­mi­ne ab sofort selbst zu ter­mi­nie­ren und sich nicht dar­auf zu ver­las­sen, dass sich das Finanz­amt um Ihre Ter­mi­ne kümmert.

Die Finanz­ver­wal­tung emp­fiehlt – was sonst – am SEPA-Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men. Der ent­spre­chen­de Vor­druck zur Teil­nah­me am SEPA-Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren wird mit dem letzt­ma­lig zuge­stell­ten Zah­lungs­hin­weis ver­schickt ( > zum Vor­druck). Vie­le Unter­neh­mer sehen das aller­dings nach wie vor mit Miss­trau­en und über­wei­sen lie­ber in Eigen­re­gie, um die Hand­lungs­ho­heit zu behal­ten – Stich­wort: Steu­er­for­de­run­gen aus unge­klär­ten Fallfragen

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