Verspricht ein GmbH-Gesellschafter bei Gründung auf einen übernommenen GmbH-Anteil von 15.000 € einen PKW im Wert von 9.725 € zu übereignen, so handelt es sich um eine sog. Mischeinlage. Eine solche Mischeinlage kann nur so gestaltet werden, dass der Pkw vor der Eintragung übereignet und auf die Bareinlagepflicht ein Viertel eingezahlt werden muss (OLG Celle, Beschluss vom 5.1.2016, 9 W 150/15). …
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Stichworte: 9 W 150/15, Bareinzahlung, Beschluss vom 5.1.2016, Gemischte Einlage, Mischeinlage, OLG Celle