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GmbH-Recht: Ausschluss eines Gesellschafters

Laut OLG Bran­den­burg ist der Aus­schluss eines GmbH-Gesell­schaf­ters grund­sätz­lich auch dann mög­lich, wenn es dazu kei­ne ent­spre­chen­de Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH gibt (OLG Bran­den­burg, Urteil vom 28.1.2016, 7 U 170/13). …

Der Aus­schluss ohne Aus­schluss-Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag ist mög­lich, wenn ein wich­ti­ger Grund in der Per­son des Gesell­schaf­ters vor­liegt. Das ist gege­ben, wenn nach Wür­di­gung der Gesamt­um­stän­de das Ver­hält­nis der Gesell­schaf­ter als voll­stän­dig zer­rüt­tet zu beur­tei­len ist. Dabei muss die Ursa­che des Zer­würf­nis­ses aus­schließ­lich oder zumin­dest über­wie­gend vom aus­zu­schlie­ßen­den Gesell­schaf­ter ausgehen.

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