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Volkelt-Briefe

GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen

Nur weni­ge Geschäfts­füh­rer machen von der Mög­lich­keit Gebrauch, mit Ihren Bera­tern Erfolgs­ho­no­ra­re zu ver­ein­ba­ren. Seit eini­gen Jah­ren ist das z. B. auch für Rechts­an­wäl­te mög­lich. Das betrifft aber auch ganz all­ge­mein die Auf­trags­ver­ga­be an Rechts­an­wäl­te, Patent­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Erfolgs­ho­no­ra­re mit die­sen Berufs­grup­pen dür­fen unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­ein­bart wer­den. Das sind z. B.: …

  • Das Erfolgs­ho­no­rar darf nur für den Ein­zel­fall ver­ein­bart wer­den (also nicht für ein Dauermandat),
  • Der Auf­trag­ge­ber wird auf­grund sei­ner wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se ohne Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars von der Rechts­ver­fol­gung abgehalten,
  • Wird bei Miss­erfolg eine gerin­ge­re als die gesetz­li­che Ver­gü­tung ver­ein­bart, dann muss im Erfolgs­fall die Ver­gü­tung über der gesetz­li­chen Ver­gü­tung liegen.
  • Im Grund­satz bleibt es damit bei den gewohnt teu­ren Gebüh­ren für die Bera­tungs­leis­tun­gen von Frei­be­ruf­lern – eine Kon­kur­renz über einen ech­ten Preis­wett­be­werb gibt es nicht.
Trotz die­ser stren­gen Vor­aus­set­zun­gen erge­ben sich dar­aus Mög­lich­kei­ten für eine erfolgs­ab­hän­gi­ge Beauf­tra­gung. Prü­fen Sie z. B. in fol­gen­den Situa­tio­nen, ob die Ver­ein­ba­rung eines Erfolgs­ho­no­rars für Sie Vor­tei­le bringt: For­de­rungs­aus­fäl­le, Gewähr­leis­tun­gen, Scha­dens­er­satz­fäl­le, finanz­ge­richt­li­che Ver­fah­ren. Berück­sich­ti­gen Sie: Der Aus­gang eines Pro­zes­ses birgt immer ein Risi­ken. Selbst wenn die Rechts­la­ge auf den ers­ten Blick für Sie spricht, ist das kein Garant dafür, dass Sie sich durch­set­zen kön­nen. Nach wie vor oft ent­schei­den die Bera­tungs­qua­li­tät und ein lan­ger Atem.

 

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