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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Überhöhte Gehaltszahlungen an den Senior

Ist der Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH naher Ange­hö­ri­ger eines Kom­man­di­tis­ten der Mut­ter­ge­sell­schaft (hier: GmbH & Co. KG), kann das Finanz­amt eine über­höh­te Gehalts­zah­lung als vGA bewer­ten und als Kapi­tel­er­trä­ge (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ver­steu­ern (BFH, Urteil vom 22.10.2015, IV R 7/13). …

Das Urteil offen­bart, wie genau die Steu­er­prü­fer arbei­ten. Im ent­schie­de­nen Fall waren die Väter der Kom­man­di­tis­ten als (über­be­zahl­te) Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH ein­ge­stellt. Damit soll­te erreicht wer­den, die Senio­ren aus dem ope­ra­ti­ven Geschäft her­aus­zu­neh­men, ihnen aber zugleich noch einen attrak­ti­ver Ver­dienst anzu­bie­ten. Macht das Finanz­amt so nicht mit.

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