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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat

Vie­le GmbHs haben einen Bei­rat ein­ge­rich­tet. U. a. auch, um so Kon­ti­nui­tät und Ver­trau­lich­keit der Finan­zie­rungs­part­ner zu sichern, etwa durch ein Mit­glied der finan­zie­ren­den Haus­bank. Ach­tung: Weiß der auf­grund sei­ner Bei­rats-Tätig­keit von finan­zi­el­len Pro­ble­men der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mit­wis­sen zurech­nen las­sen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …

 Das Urteil bezog sich zwar auf den Auf­sichts­rat einer Akti­en­ge­sell­schaft und dem Ver­tre­ter der Bank im Auf­sichts­rat. Die­se Rechts­la­ge gilt aber ana­log auch für den Bei­rat einer GmbH, der mit einem Ban­ker besetzt ist. Pro­ble­ma­tisch kann das wer­den, wenn die Bank Kri­sen-Dar­le­hen gewährt und der Bei­rat dar­über Bescheid weiß, es aber kein offi­zi­el­les Kri­sen­ge­spräch mit der Bank gab. U.U. führt das zu einer Geschäfts­füh­rer-Haf­tung für die Bankdarlehen.

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