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Volkelt-Briefe

GmbH-Bilanz: Investitionsabzugsbetrag kann aufgestockt werden

Ent­ge­gen der bis­he­ri­gen Auf­fas­sung der Finan­zer­wal­tung (BMF-Schrei­ben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, Sei­te 1493) ist es zuläs­sig, den … bean­spruch­ten und geneh­mig­ten Investitions­abzugsbetrag im Fol­ge­jahr inner­halb des 3jährigen Inves­ti­ti­ons­zeit­raums bis zum zuläs­si­gen Höchst­be­trag auf­zu­sto­cken, solan­ge die ent­spre­chen­den Inves­ti­tio­nen wie geplant vor­ge­nom­men wer­den (BFH, Urteil vom 12.11.2014, X R 4/13).

Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag kann als Rück­stel­lung für Inves­ti­tio­nen in Höhe von 40 % der geplan­ten Inves­ti­ti­ons­sum­me gebil­det wer­den und das bis zu einem Höchst­be­trag von 200.000 EUR je Betrieb (§ 7g EStG). Die Finanz­ver­wal­tung wird prü­fen, ob sie mit einem sog. Nicht­an­wen­dungs­er­lass reagiert. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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