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Volkelt-Briefe

GmbH/Bewertung: der aktuelle Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

GmbH-Antei­le, die nicht notiert sind und für die es kei­ne ver­gleich­ba­ren Markt­wer­te gibt, wer­den in der Regel für steu­er­li­che Zecke und je nach Ver­ein­ba­rung im Gesell­schafts­ver­trag zur Berech­nung eines Ver­kaufs­prei­ses nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren bewer­tet (§ 203 BewG). Der dabei ver­wen­de­te Basis­zins­satz wird jähr­lich durch die Deut­sche Bun­des­bank fest­ge­setzt. Er beträgt seit 1.1.2016 und damit auch für das kom­men­de Geschäfts­jahr 2019 1,10 % (BMF-Schrei­ben vom 4.1.2016, IV C 7 S 3102/07/10001).

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