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Volkelt-Briefe

GF-Haftung: Risiko-Geschäfte gehen (fast) immer auf IHR Risiko

die Null­zins-Poli­tik der Euro­päi­schen Zen­tral­bank (EZB) hat nicht nur Aus­wir­kun­gen auf den Ver­kauf der GmbH (vgl. Nr. 26/2017). Vie­le Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen haben auch das Pro­blem, liqui­de Mit­tel der GmbH unter wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten anzu­le­gen. Unter­des­sen steigt der Druck, Liqui­di­tät zu „nut­zen“. The­ma: Nega­tiv­zins oder zusätz­li­che Gebüh­ren für grö­ße­re Geld­be­stän­de – auch und gera­de für Geschäfts­kun­den. Was tun? …Ste­hen Ent­schei­dun­gen für die GmbH an, für die Sie kei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz haben, sind Sie ver­pflich­tet, exter­nen Rat ein­zu­ho­len (OLG Olden­burg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03). Das gilt auch für Ent­schei­dun­gen über das GmbH-Ver­mö­gen bzw. Ver­mö­gens­an­la­gen der GmbH (BGH, Urteil v. 22.3.2011, XI ZR 33/10).

Wich­tig: Die­se Bera­tung muss nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben schrift­lich pro­to­kol­liert wer­den. Bestehen Sie dar­auf, dass Ihnen ein Bera­tungs­pro­to­koll in den dafür vor­ge­se­he­nen Form­vor­schrif­ten aus­ge­hän­digt wird (sie­he dazu unten). Die­ser Hin­weis ist not­wen­dig, weil vie­le Anla­ge­be­ra­ter die auf­wän­di­gen Form­vor­schrif­ten immer noch nicht ein­hal­ten,  z. B. mit dem Hin­weis dar­auf, „dass man zwar ger­ne bereit ist, die gesetz­li­chen Bera­tungs­vor­ga­ben ein­zu­hal­ten, es aber auch unkom­pli­zier­ter geht“.

Prü­fen Sie, ob Ver­mö­gens­an­la­ge-Ent­schei­dun­gen zum Kata­log der zustim­mungs­pflich­ti­gen Geschäf­te gehö­ren – ob Sie die Ver­mö­gens­an­la­ge ab einem bestimm­ten Betrag (z. B. Inves­ti­tio­nen ab 50.000 EUR) nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ver­an­las­sen dür­fen. Als Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer haben Sie in Anla­ge­fra­gen selbst­ver­ständ­lich freie Hand.

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