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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 jetzt noch beschließen

Gehalts­zah­lun­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH wer­den nur dann als Betriebs­aus­ga­ben aner­kannt, wenn es eine schrift­li­che Vor­ab-Ver­ein­ba­rung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weih­nachts­geld. Wich­tig:

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die sich ab 2013 zusätz­lich zu Ihrem Gehalt laut Anstel­lungs­ver­trag Urlaubs- und Weih­nachts­geld in vol­ler Höhe eines Monats­ge­halts zah­len wol­len, müs­sen das noch im Dezem­ber vor­be­rei­ten. Dazu brau­chen Sie einen Beschluss der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung. Gibt es den Anspruch erst mit Gesell­schaf­ter­be­schluss im Janu­ar, muss antei­lig gekürzt werden.

Für die Pra­xis: Las­sen Sie sich nicht auf Pro­ble­me mit dem Finanz­amt ein. Wenn Sie sich in 2013 ein 13. und/oder 14. Gehalt aus­zah­len wol­len, müs­sen Sie das noch im Dezem­ber beschlie­ßen (Pro­to­koll des Gesell­schaf­ter­be­schus­ses. Wich­tig: Sie müs­sen in der Ange­mes­sen­heits-Gren­ze blei­ben (vgl. dazu Nr. 47/2012).

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