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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs – Nötigung im Straßenverkehr

Wer viel fährt, erlebt viel – bis­wei­len auch Nöti­gungs-Situa­tio­nen. Dazu gibt es ein inter­es­san­ten Urteil des Amts­ge­richts Nien­burg: Danach dür­fen Auf­nah­men, die Sie mit einer sog. dash­cam machen, im gericht­li­chen Ver­fah­ren zur Beweis­auf­nah­me ver­wen­det wer­den. In der Pra­xis wird das Ver­kehrs­ge­richt im Ein­zel­fall ent­schei­den – bei grö­be­ren Ver­stö­ßen und man­geln­der Ein­sicht des Nöti­gers dürf­te das aller­dings regel­mä­ßig der Fall sein (AG Nien­burg, Urteil vom 20.1.2015, 4 Ds 155/14). …

In der Sache ist dies das ers­te Urteil, das Dash­cam-Auf­zeich­nun­gen vor Gericht als beweis­mit­tel zulässt. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung: Die Dash­cam wird nur „anlass­be­zo­gen“ ein­ge­setzt, also nicht dau­ernd mit­lau­fen gelassen.

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