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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer unterwegs: Der Handy-Akku ist leer

Bereits das blo­ße Anschlie­ßen eines Mobil­te­le­fons, um es wäh­rend der Fahrt auf­zu­la­den, ist ver­bo­ten und kann mit Buß­geld belangt wer­den (OLG Olden­burg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …

Im Urteils­fall traf es einen Lkw-Fah­rer, der nach lan­ger Fahrt den unter­des­sen zur Nei­ge gehen­den Akku auf­la­den woll­te – so jeden­falls sei­ne Anga­ben vor Gericht. Unab­hän­gig davon, ob das Gericht dies als Tat­be­stand oder Aus­re­de bewer­te­te, ist damit gerichts­fest und immer­hin in zwei­ter Instanz fest­ge­stellt, dass die­ser Vor­gang zu Recht mit Buß­geld geahn­det wer­den darf.

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