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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern die Lohnsteuer

Nach eini­gen Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) zur Ermitt­lung der Lohn­steu­er für die Über­las­sung des Fir­men­wa­gens für die pri­va­te Nut­zung (1%-Methode, 0,03-Regelung) hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) jetzt reagiert. Nach einem neu­en BMF-Erlass gilt jetzt: …Pri­va­te Zuzah­lun­gen (Sprit, Lea­sing-Rate usw.) müs­sen vom Finanz­amt berück­sich­tigt wer­den. Sie min­dern die Bemes­sungs­grund­la­ge, nach der der 1%-Nutzungswert berech­net wird (BMF-Schrei­ben v. 21.9.2017, IV C 5 – S 2334/11/10004–02, DOK 2017/0613843).

Aller­dings gibt es kei­ne steu­er­li­che Erleich­te­rung ohne den ent­spre­chen­den büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand: Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie alle zusätz­li­chen pri­vat getra­ge­nen Kos­ten „im Ein­zel­nen umfas­send dar­le­gen und belast­bar bewei­sen“ kön­nen. Den­noch: Im Ein­zel­fall kann sich das durch­aus rech­nen. Als Faust­re­gel gilt: Wer mehr als 5.000 Kilo­me­ter pro Jahr pri­vat fährt, fährt güns­ti­ger mit der 1%-Methode. Pri­va­te Zuzah­lun­gen (etwa zum Kauf­preis) kön­nen sich dann u. U. rechnen.

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