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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Verfügungen und Vollmachten

Vie­le Kol­le­gen – vor allem die, die mit dem Auf­bau Ihrer GmbH voll aus­ge­las­tet sind – küm­mern sich höchs­tens ein­mal am Ran­de um Vor­sor­ge und Alter. Und wenn, dann unter Anlei­tung des Steu­er­be­ra­ters, der auf eine Pen­si­ons­zu­sa­ge drängt oder dar­auf, dass das ange­spar­te GmbH-Ver­mö­gen ver­nünf­tig ange­legt wird. Alles kein Pro­blem, solan­ge es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesund­heit­li­che Pro­ble­me, ein Auto­un­fall oder eine Krank­heit. Wie auch beim Rau­chen han­deln vie­le Men­schen erst, wenn in der Fami­lie oder bei Freun­den und Ver­wand­ten ein Schick­sals­schlag ein­tritt, der zum schnel­len Han­deln ani­miert. Die Min­dest­vor­sor­ge besteht aus: …

  • Vor­sor­ge­voll­macht (wer darf was),
  • Pati­en­ten­ver­fü­gung (was geschieht im Krank­heits-/Pfle­ge­fall),
  • Kon­to­voll­mach­ten (Ver­wen­den Sie dazu Bank­for­mu­la­re inkl. Unterschriftsproben),
  • Tes­ta­ment (hier: Ver­fü­gun­gen über den GmbH-Anteil, Vorkaufsrechte),
  • Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen in der GmbH,
  • Ver­fü­gun­gen über die Nach­fol­ge (Kin­der, Interims-Management).

Jün­ge­re Kol­le­ge sind gut bera­ten, wenn Sie zunächst – auf die „Schnel­le“ – Formular­lösungen aus dem Inter­net nut­zen und die­se in regel­mä­ßi­gen Abstän­den und mit neu­en Erkennt­nis­sen regel­mä­ßig auf Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on abstim­men. So soll­te eine Patienten­verfügung alle 2 oder 3 Jah­re über­prüft wer­den – der medi­zi­ni­sche Fort­schritt soll­te nach neu­es­tem Stand berück­sich­tigt sein (z. B. in der Schmerz­the­ra­pie). Um Miss­brauch zu ver­hin­dern, sind Sie gut bera­ten, all die­se Unter­la­gen neu­tral (z. B. bei Ihrem Anwalt oder bei der Bun­des­no­tar­kam­mer) zu hinterlegen.

Genau so wich­tig ist es, dass die Unter­la­gen sys­te­ma­tisch geord­net sind und dass die ver­fü­gungs­be­rech­tig­ten Part­ner oder Per­so­nen wis­sen, wo die Doku­men­te abge­legt sind – dazu kön­nen Sie z. B. die über­sicht­li­chen Doku­men­ten­map­pen ver­wen­den, die von der Notar­kam­mer, von den Kir­chen oder spe­zia­li­sier­ten Ver­la­gen ange­bo­ten wer­den (z. B. bei Hau­fe). Für den Todes­fall ist es eine gro­ße Erleich­te­rung für die Ange­hö­ri­gen, wenn detail­lier­te Vor­ga­ben gemacht wer­den – das betrifft die Art der Bestat­tung (Feu­er- oder Erd-Bestat­tung, Wald­fried­hof, Sarg), Vor­ga­ben für die Bei­set­zung (in aller Stil­le, kirch­li­cher Bei­stand), Ablauf der Bei­set­zung (Öffent­lich­keit, Musik, Rede­bei­trä­ge usw.).

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