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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Steuervorteile durch Verpflichtung zum Home-Office

Rich­tet der Geschäfts­füh­rer auf Ver­lan­gen der GmbH ein Büro in sei­nen Räu­men ein, kann er die sämt­li­che Kos­ten als Wer­bungs­kos­ten gel­ten machen. Er unter­liegt nicht den Beschrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer (FG Köln, Urteil vom 27.8.2014, 7 K 3561/10). …

Ins­be­son­de­re Fremd-Geschäfts­füh­rer haben damit eine gute Mög­lich­keit, zusätz­li­che Wer­bungs­kos­ten zu erzeu­gen, z. B. dann, wenn die GmbH in der Geschäfts­füh­rer-Woh­nung kei­ne Räu­me (auf Betriebs­aus­ga­ben-Basis) anmie­ten wilI – der Geschäfts­füh­rer aber den­noch rund um die Uhr für die GmbH erreich­bar und tätig sein soll.

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