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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Kein Umgangsrecht für den gemeinsamen Hund

Eine Ent­schei­dung zum Schmun­zeln in Sachen Trennung/Scheidung von unter­neh­me­risch täti­gen Ehe­leu­ten kommt jetzt vom Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart. Danach gilt: Gibt es in der Ehe einen gemein­sa­men Hund und wird die Ehe geschie­den, dann gibt es kei­nen Anspruch auf ein Umgangs­recht mit dem Hund. Die Zuwei­sung von Tie­ren ist nach den Vor­schrif­ten über Haus­halts­ge­gen­stän­de zu beur­tei­len. Das gilt auch für den Hund, der von einem der Part­ner vor der Ehe ange­schafft und vom Ehe­part­ner wie ein Kind betreut wur­de (OLG Stutt­gart, Beschluss v. 16.4.2019, 18 UF 57/19).

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