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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Handy-Telefonieren im Auto

Wenn Sie bei der Fahrt im Fir­men­wa­gen ihr Han­dy in die Hand neh­men – z. B. weil Sie das Gerät anders plat­zie­ren wol­len – dann ist das kein Vor­gang, der ein Buß­geld recht­fer­tigt. Im Urteils­fall … hat­te das Han­dy in der Tasche geklin­gelt und der Fah­rer hat­te es aus sei­ner Tasche her­aus­ge­nom­men und an den Bei­fah­rer wei­ter­ge­reicht, ohne selbst auf das Dis­play zu schau­en (OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014, III‑1 RBs 284/14).

 Wich­tig ist, dass das Han­dy nicht „benutzt“ wird – also dass Sie weder auf das Dis­play schau­en noch irgend­wel­che Tas­ten betä­ti­gen. Buß­geld­frei blei­ben Sie nur, wenn Sie das Han­dy wie einen ande­ren Gegen­stand (Kugel­schrei­ber, Fahr­ten­buch, Stre­cken­kar­te) anfas­sen und wei­ter­rei­chen. Sobald Sie „Blick­kon­takt“ ein­räu­men, haben Sie ver­lo­ren. Dann wird Buß­geld fällig.

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