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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Gestaltungen nach der Trennung

Stel­len Sie Ihre Ex-Lebens­ge­fähr­tin – z. B. um deren Unter­halt zu sichern – in der GmbH mit einem Mini-Job ein, dann darf … das Finanz­amt nicht ein­fach eine unüb­li­che Fami­li­en-Gestal­tung unter­stel­len, nur weil Sie statt der Bar­aus­zah­lung Ihrem Ex-Part­ner einen Pkw über­las­sen bzw. ver­rech­nen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 16.11.2016, 9 K 316/15).

Rech­net sich das wert­mä­ßig auf (Über­las­sung des Fir­men­wa­gens zu 400 EUR), muss das Finanz­amt den Ein­zel­fall aner­ken­nen. Nach die­sem Urteil kann sich das Finanz­amt nicht ein­fach dar­auf beru­fen, dass eine unüb­li­che Gestal­tung vor­liegt und des­we­gen die steu­er­li­che Aner­ken­nung (Lohn als Betriebs­aus­ga­ben) verweigern.

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