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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Rechtslage immer unklarer

So eben mal 7 Mrd. € Mehr­ein­nah­men könn­te die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) gegen die Alters­ar­mut gut gebrau­chen. Das wären in etwa die Mehr­ein­nah­men, wenn sich der Gesetz­ge­ber dazu ent­schließt, die nicht pflicht­ver­si­cher­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer in die DRV ein­zu­be­zie­hen (vgl. Nr. 25/2016). Die Rech­nung ist ein­fach: … Von den ca. 1,2 Mio. GmbH-Geschäfts­füh­rern sind ca. 500.000 nicht bei­trags­pflich­tig. Bei einer Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 6.359 € (2017) und einem Bei­trags­satz von 18,7 % ergibt das zusätz­li­che Bei­trä­ge in Höhe von 7,12 Mrd. €. Aus Sicht der Poli­tik bedeu­tet das: Durch die Belas­tung einer rela­tiv klei­nen, gut ver­die­nen­den Grup­pe könn­te man brei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung zusätz­li­che Leis­tun­gen zukom­men las­sen. Die Abgren­zung zwi­schen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gem und dem –nicht-pflich­ti­gem Geschäfts­füh­rer wird in der Pra­xis immer kom­pli­zier­ter. Ten­denz: Nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge kommt es immer öfter zu einer auf­wen­di­gen, sich u. U. über 3 Gerichts­in­stan­zen hin­zie­hen­den Ein­zel­fall­prü­fung, deren Aus­gang zum Vabanque­spiel wird.

Aktu­el­ler Fall: Das Sozi­al­ge­richt Reut­lin­gen hat 2 Min­der­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als nicht sozialversicherungs­pflichtig ein­ge­stuft, weil laut Gesell­schafts­ver­trag die Ände­rung der Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­­­ver­trä­ge bzw. die Beru­fung und Abbe­ru­fung von neu­en Geschäfts­füh­rern nur mit deren Zustim­mung mög­lich ist (Urteil vom 28.6.2016, S 8 R 1775/14). Die DRV wird das so nicht hin­neh­men und in die nächs­te Instanz gehen. U. E. ist der Fall dazu geeig­net, dass das BSG hier Klar­text redet und von der Poli­tik kla­re Kri­te­ri­en für die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ein­stu­fung von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern ein­for­dern wird. Wahr­schein­lich auf Kos­ten der Geschäftsführer.

Auch in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on in den Medi­en kris­tal­li­siert sich her­aus, dass es eine brei­te Front für eine „Alli­anz der Ein­zah­ler“ gibt – z. B. die For­de­rung nach Ein­be­zie­hung von Beam­ten, Abge­ord­ne­ten, Frei­be­ruf­lern aber auch befrei­ten Son­der­grup­pen, wie den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs, in die gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. Der Ruf nach einem Total­um­bau der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung wird von Ver­tre­tern aus allen Par­tei­en unter­stützt. Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer gibt anders als bei ande­ren Berufs­grup­pen kei­ne wirk­li­che Lob­by, die sich für deren Inter­es­sen ein­setzt – wenn man ein­mal von den weni­gen Ver­bän­den der mit­tel­stän­di­schen Familien­unternehmen (Stif­tung Fami­li­en­un­ter­neh­men, INTES) absieht. Alle ande­ren Berufs­grup­pen kön­nen sich auf star­ke Ver­bän­de mit guter Ver­net­zung und zum Teil gewerk­schaftlichen Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren beru­fen. Alles in allem sind das kei­ne guten Aus­sich­ten für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

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