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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Die Crux mit dem Solidaritätszuschlag

Offi­zi­ell heißt es: Für 90 % aller Steu­er­zah­ler ent­fällt der Soli­da­ri­täts­zu­schlag ab 2021. Nicht dazu gehö­ren: Alle GmbH-Gesell­schaf­ter (Geschäfts­füh­rer), die sich neben ihrem Gehalt einen Teil des erwirt­schaf­te­ten Gewinns aus­zah­len. Denn für die Abgel­tung­s­teu­er wird der Soli bestehen blei­ben. Aus 25 % Pau­schal­steu­er wer­den so 26,375 % (1,055 x 25 %), zuzüg­lich Kir­chen­steu­er. Die Gesell­schaf­ter der der­zeit rund 1,2 Mio. GmbHs und Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land – über­wie­gend klei­ne­re mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, deren Gesell­schaf­ter aus dem ange­spar­ten GmbH-Gewinn eine Alters­vor­sor­ge auf­bau­en (müs­sen) – zah­len wei­ter. Auf­fäl­lig: Offi­zi­el­le Erklä­run­gen der Bun­des­re­gie­rung und des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters zum The­ma Abgeltungssteuer/Solidaritätszuschlag sucht man ver­geb­lich – und zwar weder in den Pres­se-State­ments der Minis­te­ri­en noch in den Gazet­ten. Mit den bes­ten Grüßen.

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